Kündigung angeblich nicht erhalten?

8 Antworten

Du kannst belegen das du die Kündigung fristgerecht abgeschickt und dein Vermieter diese erhalten hat.

Schicke deinem Vermieter eine Kopie der original Kündigung per E Mail.

Wann die das Schreiben tatsächlich zur Kenntnis genommen haben, ist irrelevant. Der Zugang erfolgt, sobald das Schreiben so in den Machtbereich des Empfänger gelangt ist, dass er Kenntnis nehmen kann und unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. Das Postfach ist genauso gut wie ein Briefkasten. Und bei dem ist mit Kenntnisnahme noch am selben Tag zu rechnen, wenn der Einwurf zu den Geschäftszeiten erfolgte. Da nach § 573c Abs. 1 BGB die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats erfolgen muss und das der 4.9. war, ist die Kündigung auf jeden Fall rechtzeitig zugegangen. Denn wenn der Brief am 3.9. eingelegt wurde, war auf jeden Fall mit der Kenntnisnahme spätestens am 4.9. zu rechnen.

Die Aufforderung, eine neue Kündigung zu senden, ist ohnehin unsinnig. Wenn die Kündigung für den 30.11. nicht rechtzeitig erfolgt ist, wird die Kündigung eben zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam. Selbst wenn man das nicht ausdrücklich reingeschrieben hat.

Du solltest eine Kopie des Sendungsbelegs und der Sendungsverfolgung an den Vermieter schicken und ihn auffordern, die Kündigung zum 30.11. zu bestätigen und die Wohnung am 30.11. zu übernehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

ich sehe ein problem mit der einhaltung der kündigungsfrist. wenn im mietvertrag keine karenzzeit von ein paar tagen vereinbart ist, hätte sie am 31.8. beim vermieter eingehen müssen; der 3.9. ist um 3 tage zu spät. dann ist die frist von 3 (vollen) kalendermonaten zum 30.11. nicht mehr einzuhalten.

maßgeblich ist der rechtzeitige (und ggf. nachweisbare) zugang einer kündigung beim vertragspartner. eine kündigungsfrist beginnt lt. BGB mit dem folgetag des zugangs.

wenn es keine karenzzeit gibt, musst du einen monat nachbezahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

anitari  11.09.2024, 09:36

Es gibt eine Karenzzeit für die Kündigung von Mietverträgen. Eine gesetzliche. Die gilt auch wenn es nicht im Mietvertrag steht.

BGB § 573c Absatz 1 Satz 1 "Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig."

Dritter Werktag im September 2024 war der 04.09.

esthersmith 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 09:38
@anitari

Ja, die Karenzzeit ist in meinen Vertrag enthalten

noname68  11.09.2024, 09:40
@esthersmith

ok, wieder was gelernt. dann ist alles ok und du kannst problemlos zum 30.11. ausziehen.

anitari  11.09.2024, 09:41
@esthersmith

Die muß aber nicht zwingend im Vertrag stehen. Die gilt per Gesetz.

DaKaBo  11.09.2024, 09:37
der 3.9. ist um 3 tage zu spät

Der 3.9. war der zweite Arbeitstag im September und das ist rechtzeitig für eine Kündigung zu Ende November.

Dann kannst du es doch anhand der Sendungsverfolgung beweisen. Lege das deinem Vermieter vor.

Ich würde die Sendungsverfolgung ausdrucken als Nachweis, dass das Einschreiben angekommen ist.

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