Kündigung angeblich nicht erhalten?
Hallo!
Mein Vermieter, ein groß Immobilienkonzern behauptet meine Kündigung für die Wohnung zum 30. November 2024 nicht erhalten zu haben. Jedoch habe ich die Kündigung per Einschreiben am 31. August 2024 losgeschickt und diese wurde rechtzeitig am 3. September 2024 erfolgreich im Postfach zugestellt. Mein Vermieter sagt dass alle schreiben spätestens nach drei Tagen eingescannt und im System eingepflegt werden und bittet um die Zusendung eines neuen Kündigungsschreibenszum zum 31.12.2024. Ich sehe das nicht ein, da laut Sendungsverfolgung das Schreiben erfolgreich zugestellt worden ist und wir sowieso zum 15. Oktober 2024 ausziehen möchten. Weiß jemand was ich da machen kann
Danke im Voraus!
8 Antworten
Du kannst belegen das du die Kündigung fristgerecht abgeschickt und dein Vermieter diese erhalten hat.
Schicke deinem Vermieter eine Kopie der original Kündigung per E Mail.
Wann die das Schreiben tatsächlich zur Kenntnis genommen haben, ist irrelevant. Der Zugang erfolgt, sobald das Schreiben so in den Machtbereich des Empfänger gelangt ist, dass er Kenntnis nehmen kann und unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. Das Postfach ist genauso gut wie ein Briefkasten. Und bei dem ist mit Kenntnisnahme noch am selben Tag zu rechnen, wenn der Einwurf zu den Geschäftszeiten erfolgte. Da nach § 573c Abs. 1 BGB die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats erfolgen muss und das der 4.9. war, ist die Kündigung auf jeden Fall rechtzeitig zugegangen. Denn wenn der Brief am 3.9. eingelegt wurde, war auf jeden Fall mit der Kenntnisnahme spätestens am 4.9. zu rechnen.
Die Aufforderung, eine neue Kündigung zu senden, ist ohnehin unsinnig. Wenn die Kündigung für den 30.11. nicht rechtzeitig erfolgt ist, wird die Kündigung eben zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam. Selbst wenn man das nicht ausdrücklich reingeschrieben hat.
Du solltest eine Kopie des Sendungsbelegs und der Sendungsverfolgung an den Vermieter schicken und ihn auffordern, die Kündigung zum 30.11. zu bestätigen und die Wohnung am 30.11. zu übernehmen.
ich sehe ein problem mit der einhaltung der kündigungsfrist. wenn im mietvertrag keine karenzzeit von ein paar tagen vereinbart ist, hätte sie am 31.8. beim vermieter eingehen müssen; der 3.9. ist um 3 tage zu spät. dann ist die frist von 3 (vollen) kalendermonaten zum 30.11. nicht mehr einzuhalten.
maßgeblich ist der rechtzeitige (und ggf. nachweisbare) zugang einer kündigung beim vertragspartner. eine kündigungsfrist beginnt lt. BGB mit dem folgetag des zugangs.
wenn es keine karenzzeit gibt, musst du einen monat nachbezahlen.
Ja, die Karenzzeit ist in meinen Vertrag enthalten
ok, wieder was gelernt. dann ist alles ok und du kannst problemlos zum 30.11. ausziehen.
Die muß aber nicht zwingend im Vertrag stehen. Die gilt per Gesetz.
der 3.9. ist um 3 tage zu spät
Der 3.9. war der zweite Arbeitstag im September und das ist rechtzeitig für eine Kündigung zu Ende November.
Dann kannst du es doch anhand der Sendungsverfolgung beweisen. Lege das deinem Vermieter vor.
Ich würde die Sendungsverfolgung ausdrucken als Nachweis, dass das Einschreiben angekommen ist.
Es gibt eine Karenzzeit für die Kündigung von Mietverträgen. Eine gesetzliche. Die gilt auch wenn es nicht im Mietvertrag steht.
BGB § 573c Absatz 1 Satz 1 "Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig."
Dritter Werktag im September 2024 war der 04.09.