Küche vom Vormieter übernehmen?
Hallo,
es gibt folgende Situation:
Es wurde eine günstige Wohnung von dem Vormieter rausgestellt um einen Nachmieter zu finden. In der Anzeige stand dass eine Küche (3 Jahre alt) für 4000€ (mit Verhandlungsspielraum) übernommen werden muss. Ein Interessent hat sich gemeldet und sich beworben, der Vormieter hat nochmal nachgefragt ob mit der Küche es in Ordnung sei. Es hieß dass es prinzipiell kein Problem sei. Auch bei der Besichtigung hieß es dass Interesse bestünde. Nun nach der Besichtigung hat dieser Interessent seine Bewerbung abgegeben und wurde zum Nachmieter. Nun möchte der Nachmieter die Küche um ein Vielfaches günstiger (1500€) übernehmen. Vormieter sagt dazu nein und besteht darauf dass die Küche übernehmen zu sei. Der Nachmieter lehnt dies jedoch nun ab, da er ansonsten eine günstigere Alternativküche gefunden hätte, und sagt es sei ein Interesse ausgesprochen worden jedoch kein Kaufvertrag.
Liegt nun der Vormieter oder der Nachmieter im Recht? Was empfiehlt sich bei dieser Situation
Ergänzend: der Vormieter lebt aktuell noch in der Mietwohnung
6 Antworten
Der Nachmieter. Er entscheidet unabhängig vom Mietvertrag, den er ja nun hat, ob er die Küche möchte.
Der Vormieter hätte vorher einen Kaufvertrag machen müssen.
Ja, vorher schon. In den Kaufvertrag kann man aufnehmen, das die Summe fällig wird, bei Unterschrift des Mietvertrages.
Wenn nix schriftliches wegen der Küche vorliegt, muss er die gar nicht nehmen.
Im Chat hat der Nachmieter geschrieben dass die Übernahme prinzipiell kein Problem sei, jedoch er sie erst besichtigen möchte
Der Mietvertrag darf auch nicht an andere Geschäfte gekoppelt werden.
Du bekommst die Wohnung nur, wenn du die Küche kaufst, ist verboten.
Die Sache ist einfach durch.
Ich rate Fir, das Angebot des Nachmieters mit 1.500 Euro anzunehmen. Besser den Spstz in der Hand als die Taube auf dem Dach.
Die Alternative für Dich wäre, die Küche rauszureißen und auf dem Sperrmüll zu entsorgen.
Hat der Nachmieter gesagt:
ja ich kaufe die Küche für 4000 €, dann hat er einen mündlichen Kaufvertrag abgeschlossen,
du schreibst aber nur :
Es hieß dass es prinzipiell kein Problem sei. Auch bei der Besichtigung hieß es dass Interesse bestünde
ich kann auch in ein Autohaus gegen und dem VK sagen, das ich mich für den Porsche interessieren, aber gekauft habe ich ihn damit noch lange nicht.
Mieter bestimmen nicht über den Inhalt eines Mietvretrages, der nur zwei Vertagspartner kennt, Mieter und Vermieter - nicht Vormieter und dessen "feuchte Träume" vom Mobiliarwert einer Einbauküche.
Bevor er überhaupt den Mietvertrag unterschrieben hat? Oder wann hätte man das machen müssen?