Küche vom Vormieter übernehmen?


08.09.2024, 09:42

Ergänzend: der Vormieter lebt aktuell noch in der Mietwohnung

6 Antworten

Der Nachmieter. Er entscheidet unabhängig vom Mietvertrag, den er ja nun hat, ob er die Küche möchte.

Der Vormieter hätte vorher einen Kaufvertrag machen müssen.


Meep1910 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 09:40

Bevor er überhaupt den Mietvertrag unterschrieben hat? Oder wann hätte man das machen müssen?

Mondovada3  08.09.2024, 09:41
@Meep1910

Ja, vorher schon. In den Kaufvertrag kann man aufnehmen, das die Summe fällig wird, bei Unterschrift des Mietvertrages.

Gerhart  08.09.2024, 12:12
@Meep1910

Eine entsprechende Widerrufsklausel im Kaufvertrag hätte das Problem gelöst.

Wenn nix schriftliches wegen der Küche vorliegt, muss er die gar nicht nehmen.


Meep1910 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 09:40

Im Chat hat der Nachmieter geschrieben dass die Übernahme prinzipiell kein Problem sei, jedoch er sie erst besichtigen möchte

grisu2101  08.09.2024, 09:53
@Meep1910

Das ist noch lange keine Zusage. Und ob ein Chat als rechtlich verbindlich angesehen wird, kann man bezweifeln.

Ampelgehampel  08.09.2024, 09:55
@grisu2101

Der Mietvertrag darf auch nicht an andere Geschäfte gekoppelt werden.

Du bekommst die Wohnung nur, wenn du die Küche kaufst, ist verboten.

Die Sache ist einfach durch.

Ich rate Fir, das Angebot des Nachmieters mit 1.500 Euro anzunehmen. Besser den Spstz in der Hand als die Taube auf dem Dach.

Die Alternative für Dich wäre, die Küche rauszureißen und auf dem Sperrmüll zu entsorgen.

Hat der Nachmieter gesagt:
ja ich kaufe die Küche für 4000 €, dann hat er einen mündlichen Kaufvertrag abgeschlossen,
du schreibst aber nur :
Es hieß dass es prinzipiell kein Problem sei. Auch bei der Besichtigung hieß es dass Interesse bestünde

ich kann auch in ein Autohaus gegen und dem VK sagen, das ich mich für den Porsche interessieren, aber gekauft habe ich ihn damit noch lange nicht.

Mieter bestimmen nicht über den Inhalt eines Mietvretrages, der nur zwei Vertagspartner kennt, Mieter und Vermieter - nicht Vormieter und dessen "feuchte Träume" vom Mobiliarwert einer Einbauküche.