Kreditvermittler Bearbeitungsgebühr, Duratio?

3 Antworten

Ja es stand im Vertrag drin. Doch ich habe es übersehen.

Du hattest den Vertrag vor dir.
Du hättest den Vertrag lesen können, hast du nicht bzw. "übersehen".
Du hast den Vertrag sogar so akzeptiert und unterschrieben.

Streng genommen also JA ! du musst das bezahlen.
Aber ob du einen Kredit bekommst, ist eine ganz andere Sache. Du hast jedenfalls einen Vermittler beauftragt für dich deine Arbeit zu machen, weil du Zeit sparen wolltest. Somit eine Dienstleistung die du auch bezahlen musst.


93imey 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 12:29

Warum muss man immer so nutzlose Antworten geben? Ich habe doch bereits geschrieben, dass es im Vertrag drin stand. Ich möchte nur wissen, ob es rechts war oder nicht. Wenn es so ist, dann ist es halt so.

Comp4ny  11.09.2024, 12:42
@93imey

Nutzlose Antwort? 😁

Ich möchte nur wissen, ob es rechts war oder nicht. Wenn es so ist, dann ist es halt so.

Die Antwort findest in meinem "Nutzlosen Kommentar".

93imey 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 13:02
@Comp4ny

In Welcher Welt ist das eine Antwort? "Du hast unterschrieben - also musst du bezahlen". Wenn man selbst keine Ahnung hat (so wie ich in diesem Fall), sollte man sich eine Antwort auf die Frage sparen. Nur weils Unterschrieben ist, heißt es noch lange nicht, dass es rechtens ist. Siehe z.B. die Bearbeitungsgebühren der Kredite bei Banken.

Comp4ny  11.09.2024, 13:25
@93imey
In Welcher Welt ist das eine Antwort?

Zeile 5, Satz 1,

Du hast unterschrieben - also musst du bezahlen".

S.a.o.

Nur weils Unterschrieben ist, heißt es noch lange nicht, dass es rechtens ist. Siehe z.B. die Bearbeitungsgebühren der Kredite bei Banken.

Du vergleichst hier eine Bank mit einem Dienstleister.
Selbst ich könnte wenn ich wollte von dir 1000 € "Bearbeitungsgebühr" verlangen, weil ich keine Bank aber Selbständig bin. Gemäß meine Gewerbeerlaubnis biete ich auch Beratungsdienstleistungen an.

Wenn du meinen Vertrag so akzeptierst und nicht bezahlen, dann werde ich dich im Zweifelsfall sogar vor Gericht ziehen und spätestens dann wirst du deine offene Schuld bei mir begleichen. Darauf gebe ich dir Brief und Siegel.

Da die Duratio auch nur ein VERMITTLER ist, kein GEBER, somit nichts mit einer Kreditvergabe zu tun hat, können sie auch Gebühren wir ihre Dienstleistung verlangen.

Ein Blick in die FAQ bestätigt sogar noch was ich sage!

FRAGE: Kann ich durch Duratio wirklich einen Kredit erhalten?
Antwort: Die klare Antwort auf diese Frage muss Ja lauten.

"Die Antwort muss "ja" lauten" = heißt soviel wie KANN, (aber... muss nicht)

Der 2. Satz:

Denn wir von Duratio bearbeiten jede Kreditanfrage individuell. Da wir mit sehr vielen verschiedenen Bankpartnern zusammenarbeiten, können wir aus einem entsprechend großen Pool verschiedener Angebote das günstigste für Sie heraussuchen.

Unmissverständlich zu verstehen.

Selbst auf die Kosten wird ua. wie folgt hingewiesen!

Lediglich bei einer erfolgreichen Kreditvermittlung über Duratio wird eine Provision fällig.

Was heißt "erfolgreiche Kreditvermittlung" ?
Genau das was es heißt. Wenn sie "erfolgreich" im Sinne eine Kreditvermittlung einer Bank übermittelt haben. Ob die Bank aber zustimmt, damit hat Duratio nix mit zu tun, ist auf einem anderen Blatt geschrieben.

Vermittlungsgebühr: 250€
Bearbeitungsgebühr 520€

Die Bearbeitung entspricht der 6,95 % Vergütung der Darlehnssumme.
Sogar musst du weniger als 6,95 % bezahlen, gemäß § 8 Abs. 1 der AGB.

Die Vermittlungsgebühr befindet sich in § 8 Abs. 2 der AGB wieder. Auch hier "kann" sie verlangt werden, muss aber nicht. Ist frei entscheidbar.

AGBs stehen zwar nicht über dem Gesetz, aber jedem Verbraucher wird die Chance gegeben sich über die Kosten zu informieren, oder es wird irgendwo hoffentlich deutlich genug darauf hingewiesen.

Da 99% aber nur nen Haken setzen mit "AGBs gelesen" aber es nicht tun, ist das Problem des Verbrauchers.

Einem Kreditvermittler ja (da gibts kaum Einschränkungen).

Einer Bank selbst nein.

Wenn zeitlich drinnen kannst du ja widerrufen und bei der Bank selbst eine Anfrage stellen.

Ob diese Beträge ggf. sittenwidrig sind, weiß ich auswendig nicht.

Unterschrieben jedoch grundsätzlich = unterschrieben.

Wende Dich ggf. an die Verbraucherzentrale.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kaufm. Bildung und jahrelange Erfahrung mit Verbrauchern.