Kratzer von meiner Tochter verursacht an dem Fernseher?
Hallo,
meine Tochter hat unseren Fernseher zerkratzt …
Da ich mehrere Versicherung habe
welche könnte den Schaden übernehmen ?
Hausrat
Glas Versicherung
TV Versicherung
Bei der Hausrat Versicherung habe ich Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mit abgesichert
fällt es dadrunter auch wenn die Verursacherin 3 Jahre alt ist ?
Weil wenn eine es übernimmt dann eher denke ich die Hausrat da dort ja die grobefahrlässigkeit mit abgesichert ist…
Oder bleibe ich auf dem Schaden sitzen …
2 Antworten
Es handelt sich um einen Eigenschaden. Dafür gibt es keinen Versicherungsschutz.
Mit grober Fahrlässigkeit hats dies nichts zu tun.
Die Hausrat zahlt für Schäden welche durch sog. versicherte Gefahren entstanden sind. Das sind üblicherweise Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl. Eventuell noch Überschwemmung/Rückstau. "Von der Tochter zerkratzt" ist keine versicherte Gefahr in der Hausratversicherung. Genau so wie "Ist mir aus Versehen runtergefallen" o.ä.
Wenn überhaupt, dann die Elektronikversicherung (=TV Versicherung). Da kommt halt drauf an was dort abgedeckt ist. Üblicherweise ist das eine Allgefahrendeckung, aber "Oberflächenzerkratzungen" können da durchaus zu den Ausschlüssen zählen.
Alle anderen Versicherungen sind raus.
Aber weshalb habe ich dann in meiner Hausrat
Einrichtung ,Kleidung sowie Haushaltsgeräte stehen
dazu gehört ja der Fernseher
und die Hausrat übernimmt eigene Schäden so sehe ich es steht ja dabei meine Frage wäre nur lohnt es sich zu melden da meine Tochter 3 ist
Wäre es Haftpflichtversicherung dann ja die bezahlt keine Eigenschäden aber Hausrat schon sowie die tv Versicherung dafür ist die schließlich auch da bei Beschädigungen da zu sein aber da wäre ebenfalls die Frage ob es gehen würde da ja meine Tochter 3 Jahre ist