Kratzer von meiner Tochter verursacht an dem Fernseher?

2 Antworten

Es handelt sich um einen Eigenschaden. Dafür gibt es keinen Versicherungsschutz.

Mit grober Fahrlässigkeit hats dies nichts zu tun.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Daniel123467 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 07:58

Aber weshalb habe ich dann in meiner Hausrat

Einrichtung ,Kleidung sowie Haushaltsgeräte stehen

dazu gehört ja der Fernseher

und die Hausrat übernimmt eigene Schäden so sehe ich es steht ja dabei meine Frage wäre nur lohnt es sich zu melden da meine Tochter 3 ist

Wäre es Haftpflichtversicherung dann ja die bezahlt keine Eigenschäden aber Hausrat schon sowie die tv Versicherung dafür ist die schließlich auch da bei Beschädigungen da zu sein aber da wäre ebenfalls die Frage ob es gehen würde da ja meine Tochter 3 Jahre ist

grandy52  03.09.2024, 10:17
@Daniel123467

Die Hausrat zahlt für Schäden welche durch sog. versicherte Gefahren entstanden sind. Das sind üblicherweise Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl. Eventuell noch Überschwemmung/Rückstau. "Von der Tochter zerkratzt" ist keine versicherte Gefahr in der Hausratversicherung. Genau so wie "Ist mir aus Versehen runtergefallen" o.ä.

Wenn überhaupt, dann die Elektronikversicherung (=TV Versicherung). Da kommt halt drauf an was dort abgedeckt ist. Üblicherweise ist das eine Allgefahrendeckung, aber "Oberflächenzerkratzungen" können da durchaus zu den Ausschlüssen zählen.

Alle anderen Versicherungen sind raus.