Kratzer beim Autokauf?
Hallo liebe Community,
ich habe mir vor 2 Wochen einen Gebrauchtwagen bei VW gekauft. Im Verkaufsgespräch hieß es, dass das Fahrzeug am hinteren, rechten Stoßdämpfer Kratzer hatte und diese aufbereitet, und auch entfernt wurden (habe mir da keine großen Gedanken gemacht, da ich davon ausging, dass alles wieder repariert wurde). Nun heute nach dem einkaufen sind mir tatsächlich Kratzer am hinteren Stoßdämpfer aufgefallen. Und genau dort, was auch im Kaufvertrag steht. Nun habe ich den Kollegen eine Mail geschrieben und ein paar Bilder mitgeschickt.
Nun meine Frage. Ist der Verkäufer verpflichtet auf Nachbesserung?
Vor 2 Wochen natürlich 😅
3 Antworten
Hallo
nun ja waren die Kratzer vor 2 Wochen bei der Abnahme da ?
Falls Ja > Warum wurde das nicht reklamiert ?
Falls Nein > Gefahrenübergang bei Abnahme
Also ist das Kulanzsache, bei Stammkunden kein Thema
Eine Nachlackierung hält Jahre bzw Jahrzehnte und ist nachweissbar das kann ein lackierer prüfen bzw ein Gutachter
Das ist eine PUR Stosstangenhaut, die Kratzer verändern nicht die Funktion bzw es ist überhaupt Unnötig/Unsinnig Stossstangen zu lackieren.
2 Jahre danach sind dann urplötzlich Kratzer aufgetaucht. Tut mir Leid. Aber das wird Dir niemand abkaufen.
Okay. Wenn das Autohaus schlau war, dann haben sie sicherlich Fotos von der nachlackierten Stelle gemacht. Denn das ist die Stelle, die auch im Vertrag als Sachmangel aufgeführt ist.
Ansonsten ist das Autohaus bzw. der Aufbereiter, der schlampig gearbeitet hat, zu Nachbesserung verpflichtet. So meine Vermutung.
Gut. Nur weil im Vertrag steht, dass der Sachmangel beseitigt wurde, muss es nicht den Tatsachen entsprechen. Wenn das Autohaus externe Reparaturen, die von Fremdfirmen, nicht kontrolliert, dann haftet das Autohaus und muss nachbessern.
Ich kann Dir schreiben, dass Du dann gute Karten hast, denn:
Wenn Sie das Fahrzeug als Privatperson von einem Unternehmer gekauft haben (sogenannter Verbrauchsgüterkauf), gilt eine Beweiserleichterung: Tritt innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf ein Mangel auf, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen, wenn er nicht haften will. Nach dieser Zeit muss der Käufer/die Käuferin beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Steht fest, dass der Verkäufer für einen Sachmangel oder das Nichtvorhandensein einer garantierten Eigenschaft haften muss, können Sie grundsätzlich wählen zwischen
- Nachbesserung (Beseitigung des Mangels) oder
- Ersatzlieferung (Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs).
Beim Gebrauchtwagenkauf wird es auf die Nachbesserung hinauslaufen, weil die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs in der Regel nicht möglich ist.
Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/fahrzeugmaengel/
Nach zwei Jahren ist da niemand mehr nachbesserungspflichtig.
Auch nach zwei Wochen nicht. Die Kratzer kannst du selbst verursacht haben
Schreibfehler. Vor 2 Wochen 😅