Kratzer beim Autokauf?


25.09.2024, 21:28

Vor 2 Wochen natürlich 😅

3 Antworten

Hallo

nun ja waren die Kratzer vor 2 Wochen bei der Abnahme da ?

Falls Ja > Warum wurde das nicht reklamiert ?

Falls Nein > Gefahrenübergang bei Abnahme

Also ist das Kulanzsache, bei Stammkunden kein Thema

Eine Nachlackierung hält Jahre bzw Jahrzehnte und ist nachweissbar das kann ein lackierer prüfen bzw ein Gutachter

Das ist eine PUR Stosstangenhaut, die Kratzer verändern nicht die Funktion bzw es ist überhaupt Unnötig/Unsinnig Stossstangen zu lackieren.

2 Jahre danach sind dann urplötzlich Kratzer aufgetaucht. Tut mir Leid. Aber das wird Dir niemand abkaufen.


Krusty90 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 21:29

Schreibfehler. Vor 2 Wochen 😅

Bonsai82  25.09.2024, 21:35
@Krusty90

Okay. Wenn das Autohaus schlau war, dann haben sie sicherlich Fotos von der nachlackierten Stelle gemacht. Denn das ist die Stelle, die auch im Vertrag als Sachmangel aufgeführt ist.
Ansonsten ist das Autohaus bzw. der Aufbereiter, der schlampig gearbeitet hat, zu Nachbesserung verpflichtet. So meine Vermutung.

Krusty90 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 21:38
@Bonsai82

Danke dir für die Info. Heißt, wenn die keine Bilder von gemacht haben, wie geh ich dann weiter vor?

Bonsai82  25.09.2024, 21:42
@Krusty90

Bist Du wirklich nicht irgendwo hängen geblieben? Das wäre dann echt ein blöder Zufall. ^^

Bonsai82  25.09.2024, 21:53
@Krusty90

Gut. Nur weil im Vertrag steht, dass der Sachmangel beseitigt wurde, muss es nicht den Tatsachen entsprechen. Wenn das Autohaus externe Reparaturen, die von Fremdfirmen, nicht kontrolliert, dann haftet das Autohaus und muss nachbessern.

Ich kann Dir schreiben, dass Du dann gute Karten hast, denn:

Wenn Sie das Fahrzeug als Privatperson von einem Unternehmer gekauft haben (sogenannter Verbrauchsgüterkauf), gilt eine Beweiserleichterung: Tritt innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf ein Mangel auf, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen, wenn er nicht haften will. Nach dieser Zeit muss der Käufer/die Käuferin beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Steht fest, dass der Verkäufer für einen Sachmangel oder das Nichtvorhandensein einer garantierten Eigenschaft haften muss, können Sie grundsätzlich wählen zwischen 
  • Nachbesserung (Beseitigung des Mangels) oder 
  • Ersatzlieferung (Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs). 
Beim Gebrauchtwagenkauf wird es auf die Nachbesserung hinauslaufen, weil die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs in der Regel nicht möglich ist.

Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/fahrzeugmaengel/

Bonsai82  25.09.2024, 21:59
@Krusty90

Mich würde das Ergebnis interessieren. Würde mich echt auf eine Antwort von Dir freuen. :)

Krusty90 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 06:54
@Bonsai82

Ich danke dir sehr für deine sehr ausführliche Auskunft :) meld mich.

Nach zwei Jahren ist da niemand mehr nachbesserungspflichtig.

Auch nach zwei Wochen nicht. Die Kratzer kannst du selbst verursacht haben


Krusty90 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 21:29

Natürlich meinte ich vor zwei Wochen.