krankmeldungen kontrolliert?
Hallo,
meine Freundin arbeitet bei Rewe und hat sich letztens krank gemeldet, sie war wirklich krank aber hat es nicht geschafft rechtszeitug zum arzt zu gehen und bekommt nun keine Krankmeldung mehr.
Sie hat überlegt eine alte Krankmeldung zu nehmen und das Datum an zu passen, ich hab es ihr abgeraten aber sie will die Stunden nicht unbezahlt haben da sie schon nur als Minijobber arbeitet und sowieso nicht viel Gehalt bekommt.
Arbietet hier jemand bei Rewe als Marktleiter oder Chef und werden die Krankmeldungen geprüft bzw wird beim Arzt nachgefragt?
Oder arbeitet jemand beim Arzt/ Krankenkasse und könnte seine Erfahrungen zu diesem Thema teilen?
Welche Konsequenzen könnte sie erleiden?
Danke im Vorraus!
9 Antworten
Deine Freundin soll die Finger davon lassen, das Fälschen einer AU ist ein Kündigungsgrund.
Was steht denn zu Krankheit im Arbeitsvertrag? Wenn dort nicht steht, bzw. ihr gesagt wurde, dass man ab dem ersten Krankheitstag eine AUB braucht, muss sie auch keine haben um Entgeltfortzahlung verlangen zu können
In diesem Fall soll sie lieber auf die Bezahlung der versäumten Stunden verzichten, wenn ihr etwas an ihrem Job liegt.
Ein gefälschtes Attest ist Betrug, das Vertrauensverhältnis zum AG ist dann auch nachhaltig gestört. Zudem gibt es kein Papier mehr für den AG, der ruft die AUB elektronisch bei der Krankenkasse ab.
Da inzwischen die Krankmeldungen elektronisch an die Krankenkasse übermittelt werden, ist es nicht möglich.
Das funktioniert nicht.
Ist zudem eine Straftat und ein Grund für die fristlose Kündigung.
Rede mit deinem Chef da. Dir sollte allerdings klar sein, dass du das verbockt hast.
Deine Freundin darf eine alte Krankmeldung nicht einfach umändern, das ist eine Urkundenfäschung und kann zu einer Verurteilung führen.
Wenn sie eine Minijobberin ist, dann wird sie doch sowieso nur bezahlt, was sie arbeitet, oder nicht?
sie meinte damals brauchte man kein Attest aber da immer mehr Mitarbeiter sich kurzfristig krank meldeten haben sie eine attest pflicht eingebaut und zahlen nicht wenn keine Krankmeldung vorgewiesen wird