Krankmeldung nicht abgeben?

6 Antworten

AU vom Arzt braucht man oft erst ab dem dritten Tag und inzw. können die ja zumeist digital abgerufen werden. OFt erhält man vom Arzt hier nur noch die Patientenkopie. Zumindest gesetzlich versichert.

Krankmeldungen gibt man nicht ab, man ruft an oder schickt ne Mail oder informiert sonst wie das man krank ist sobald man krank ist.

Wenn er sich nicht krank gemeldet hat sondern einfach 2 Tage gefehlt hat würde ich konsequenzen erwarten.

Wenn es um die AU geht ist es nur problematisch wenn er ne AU ab ersten Tag hätte haben müssen und diese nicht digital abrufbar für den AG ist.


Fahahaharad 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 07:19

Oben schreibst man braucht eine AU vom Arzt ab dem dritten Tag, und unten schreibst du es wäre problematisch wenn er eine AU nur von ein Tag krank hat,.

Ich dachte man muss immer eine AU abgeben egal wie lange man krank ist ob 1 tag oder 2 Wochen

dieLuka  13.09.2024, 07:29
@Fahahaharad

Du solltest noch mal lesen was da steht.

OFT braucht man die AU ab dem DRITTEN Tag. Der AG kann aber die AU ab dem ERSTEN Tag haben wollen. Was bei euch gilt weiß ich nicht das musst du wissen.

ODer redest du von einem anderen LAnd als D?

Hallo,

die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die man von einem Arzt erhält, geht digital an die Krankenkasse und kann dort vom Arbeitgeber abgerufen werden. Es ist also nicht nötig, irgendwas "abzugeben".

es ist ein Betrieb und keine Firma nur nebenbei

Offenbar kennst du den Unterschied zwischen Betrieb, Firma und Unternehmen nicht.

LG, Chris

So schnell wird einem nicht gekündigt :)

es ist ein Betrieb und keine Firma

Interessant. Wo liegt der Unterschied?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Fahahaharad 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 07:20

In eine Firma ist der Chef ein Hrs. In einem Betrieb sind die lockerer

DasOrakel  13.09.2024, 07:27
@Fahahaharad

Beides sind Unternehmen, während die "Firma" jeweils nur deren Name ist.

ich dachte immer man wird direkt gekündigt

Hast Du falsch gedacht. Eine fristlose Kündigung wegen nicht vorgelegter AU gibt es nicht. Da werden dann einfach Urlaubstage angerechnet. Natürlich kann es eine Abmahnung geben, und bei nochmaliger Wiederholung eine zweite, der dann direkt die fristgerechte Kündigung beiliegt. Der Arbeitgeber ist nämlich immer zeitnah von einer Erkrankung zu unterrichten, somit kommt man dann auch in den Genuß der drei Tage Karenz, wo man keine AU benötigt. Meldet man sich gar nicht, muß man sich nicht wundern, wenn das Urlaubskonto abnimmt. In der Probezeit sollte man sich soetwas am besten gar nicht leisten, denn da kann auch ohne Grund fristgerecht gekündigt werden.

es ist ein Betrieb und keine Firma nur nebenbei

Was Du damit jetzt meinst, das mußt Du noch einmal erläutern.

im arbeitsvertrag steht, ab wann eine AU benötigt wird.

manche Betriebe möchten sie ab dem 1. Tag, andere wiederum ab dem 4.