Krankmeldung - muss arbeitgeber selbst die krankmeldung abfragen?

4 Antworten

Du bist verpflichtet, den Arbeitgeber über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung zu informieren. Er holt sich dann per Datenaustausch "den gelben Schein" ab.


Pla1233 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 13:29

Das heist ich bin nicht dazu verpflichtet ihm die selbst zu überreichen? Hab ihn das schon mitgeteilt

Schubert610  03.09.2024, 13:33
@Pla1233

er muß sich die AU bei der KK selbst abrufen.
Du kommst ja überhaupt nicht in das System zum abrufen, das kann nur der AG

Der Arbeitgeber muss die Krankschreibung bei der Krankenkasse abrufen.

Das kann er allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer ihm den taggenauen Zeitraum der Krankschreibung mitteilt.

Er muss das bei der Krankenkasse abfragen, darf das aber erst, wenn du ihm mitgeteilt hast, dass du krank bist.


Pla1233 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 13:28

Das heist ich bin nicht dazu verpflichtet ihm die selbst zu überreichen?

Zakalwe  03.09.2024, 13:29
@Pla1233

Das geht heutzutage elektronisch. Du bekommst normalerweise gar keinen Zettel für den Arbeitgeber mehr.