Krankenversicherung?

2 Antworten

Von Experte notting bestätigt
Ich habe da mal eine Frage, mein Sohn 21 Jahre hat bis 31.07 in Teilzeit gearbeitet, zum 01.09 beginnt seine Ausbildung aber die Schule schon seit Anfang August. Über wen ist er jetzt Krankenversichert?

Jetzt im August ist er mit seinen 21 Jahren familienversichert. Ab Ausbildungsbeginn dann nicht mehr.

Hätte er sich arbeitslos melden müssen für den Monat?

Ja.

Die Frage ist auch ob er die Schulzeit vom Arbeitgeber bezahlt bekommt.

Vergütet wird nur während der Vertragslaufzeit, also erst ab dem 01.09.2024.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Kfz-Meister
Hätte er sich arbeitslos melden müssen für den Monat? 

Er hätte mit der Krankenkasse sprechen sollen, was er dringend nachholen muss!

Üblicherweise werden solch kurzen Zeiträume von der Krankenkasse problemlos als beitragsfreie Zeit betrachtet und der Versicherungsschutz bleibt bestehen.

Wird die Krankenkasse nicht informiert, wird diese irgendwann für diesen Zeitraum eine private Weiterversicherung einplanen und eine Rechnung schicken.

Die Frage ist auch ob er die Schulzeit vom Arbeitgeber bezahlt bekommt.

Ab dem 01.09. schon. Ab dann ist die Schulzeit gleich Arbeitszeit.


Jasmin422 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 09:06

Aber die Schule die er jetzt macht ist ja schon die für die Ausbildung.