Kontopfändung durch Inkasso wie verhalten?

2 Antworten

Unter den beschriebenen Bedingungen mußt Du nichts zahlen.

Ich soll nach Aussage des Inkasso Ratenzahlungen aus den unpfändbaren Einkünften bestreiten,

Klar ...

angeblich sollen Inkassoforderungen Vorrang vor alles anderem haben.

Das ist Quatsch.

Wenn Du allerdings zahlen kannst, solltest Du es auch tun :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wenn nicht anders bestimmt werden Geldeingänge grundsätzlich erst auf die Nebenforderung (u.a. Inkassokosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptforderung verrechnet).

Wenn die Forderung aber bereits tituliert ist, kannst du das Inkassobüro im Grunde ganz außen vor lassen und dich direkt mit dem GV auseinandersetzen, eine Pfändung liefe ohnehin ins Leere in deinem Szenario