Konto gepfändet Wegen Schulden von 300€ was ich vor 10 Jahren gemacht habe?

6 Antworten

Wenn Du ein P-Konto mit entsprechendem Guthaben hast, zahle die Schulden davon.

Andernfalls ggf. Konto in P-Konto umwandeln oder bis zur Auskehrung warten, was dauert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Ja, wenn du Guthaben in entsprechender Höhe auf dem Konto hast, kannst du deine Bank anweisen, den Betrag sofort an den Gläubiger zu überweisen. Dein Konto wird dann wieder entsperrt. Dein ganzes Konto wird natürlich nicht gelehrt, nur der Betrag, über den die entsprechende Pfändung vorliegt.

Ich bin zwar kein Jurist aber was ich weiß, wenn der Gläubiger dich mehr als drei Jahre NICHT schriftlich informiert hat, dass noch eine offene Verbindlichkeit besteht, dann verjähren diese Schulden automatisch. Informiere dich am besten mal bei einem Anwalt für Wirtschaftsrecht. Außerdem prüfe mal um was es sich überhaupt handelt. Manchmal sind es auch Betrüger, die sowas abziehen.

Woher ich das weiß:Recherche

EinAlexander  01.09.2024, 15:26
wenn der Gläubiger dich mehr als drei Jahre NICHT schriftlich informiert hat, dass noch eine offene Verbindlichkeit besteht, dann verjähren diese Schulden automatisch.

Nicht, wenn der Gläubiger einen Titel hat. Mahnbescheid Pfändungsbeschluss, Gerichtsurteil oder dgl.

Alex

Entenweich  01.09.2024, 15:47

Du bist nicht nur "kein Jurist" sondern vor allem Honk ^^

Knoerf  01.09.2024, 16:42
@Entenweich

Hong Kong ist eine schöne Stadt ich weiß. Dort war ich bereits schon drei Mal. ;)

kann ich etwas machen damit mein Konto schnell wieder frei ist 

Ja. Deinen Gläubiger anrufen und ihm das Geld überweisen.

Alex


maribi  03.09.2024, 08:27

Dafür muss er keinen Gläubiger anrufen. Er kann einfach seine Bank beauftragen, den gepfändeten Betrag sofort zu überweisen.

EinAlexander  03.09.2024, 08:54
@maribi
Dafür muss er keinen Gläubiger anrufen

Wenn er schreibt "Ich wusste nicht mal das ich diese Schulden habe " ist es schon sinnvoll, nachzufragen, ob hier nicht eine Verwechselung vorliegt.

Ja. Wenn ein Pfändbarer Titel besteht, ja!