kommt nach dem Bußgeldbescheid noch was?
Moin,
Ich bin noch in der Probezeit und wurde mit 28km/h innerorts zu viel geblitzt.
Nun habe ich zu dem ersten Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren keine Angaben gemacht und ihn mit den nötigsten Informationen wieder zurückgeschickt. Kurz darauf habe ich einen Brief mit dem Bußgeldbescheid und der Info, dass ich einen Punkt in Flensburg bekomme, erhalten, aber keine Info, bzw. ein Hinweis auf eine Verlängerung der Probezeit oder einem Aufbauseminar.
Die Frage ist jetzt: kommt da noch ein weiterer Brief wenn ich die Ordnungswidrigkeit zugebe und das Bußgeld überweise mit der Verordnung zu einem Aufbauseminar oder der Information über die verlängerte Probezeit, oder wars das und ich bin nur mit einer Geldstrafe und einem Punkt davon gekommen?
Danke für alle antworten.
1 Antwort
Hi leider wird noch die Anordnung zum Aufbauseminar nachkommen.
Man könnte ja gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und ein Richter könnte den dann verwerfen.
Damit die Behörden nicht die Maßnahmen zurücknehmen und ggf. sogar Kosten für das Aufbauseminar erstatten müssen, warten die einfach, bis die Einspruchsfrist abgelaufen ist.
Okay, wenn das Gericht aber feststellt, dass der Bußgeldbescheid rechtens ist, dann kommt es natürlich dennoch zum Aufbauseminar.
Nicht dass wir uns da falsch verstehen.
Im Falle eines Schuldspruchs müsstest Du neben dem Bußgeld auch die Kosten des Verfahrens einschließlich der Auslagen der Zeugen tragen.
ok vielen dank,
dann werde ich da mal ganz schnell Einspruch gegen einlegen,