Könnte man Putin anklagen?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, natürlich kann man ihn anklagen.

Die "massenhafte Vorverurteilung" ist irrelevant für das Verfahren - für die Anklage selbst sowieso.

Das ist so ein Argument aus amerikanischen Fernsehserien - da geht es aber um die Befangenheit von Laien... den Geschworenen. Aber Geschworenengerichte gibt es in den meisten Ländern, und auch beim internationalen Strafgerichtshof, nicht in dieser Form.

Die Maßstäbe für Richter sind ganz anders. Sonst könnte ja jeder Prominente vor Gericht behaupten, die Richter seien nicht unvoreingenommen. Nee, du musst schon konkret anzeigen, warum ein spezifischer Richter in einem Verfahren persönlich und unmittelbar befangen oder kompromittiert sei.

Ebenso zeugt Deine Argumentation irgendwie von einer unzureichenden Vorstellung davon, wie so ein Verfahren abläuft. Der Prozeß dient zunächst der Wahrheitsfindung, also genau das Gegenteil davon, wenn etwas "begraben" wird. Gerade solche "begrabenen" Dinge bekommen im Prozeß ihren Platz eingeräumt, wenn sie sachdienlich sind. Da geht's manchmal um jeden Punkt und Komma.

Denn erst wenn der wahre Sachverhalt hinlänglich bewiesen ist, kann überhaupt über die Rechtsfolgen geurteilt werden.

Deine fortgesetzte, irrationale Ablehnung des Begriffs "Angriffskrieg" passt auch nicht wirklich als Argument.

Meiner Meinung nach nein, denn es wäre nach dieser massenweisen Vorverurteilung so gut wie unmöglich, einen unabhängigen Richter zu finden.

Wie gut, dass es deiner Meinungnsch nicht total unmöglich ist, unabhängige Richter zu finden.

Anklagen kann man alles und jeden. Die Frage ist nur, ob der Ankläger die Macht hat, das Urteil der Klage zu vollstrecken. Das ist bei Regierungen mächtiger Staaten wie z.B. Russland schwer bis unmöglich. Oder wie es Peter Scholl-Latour mal passend sagte: "Vor dem Internationalen Strafgericht landen immer nur die kleinen Schweine."

Meine Güte, nicht schon wieder so eine "Frage", die nur so von Falschbehauptungen durchlöchert ist.

Die Russen haben die Ukraine beschossen, nicht die Ukraine sich selbst.

Staaten Luhansk und Donezk

Existieren nicht.

Kein Staat der Welt erkennt die an.

Selbst wenn sie von allen anerkannt werden würden, gibt's die schon lange nicht mehr. Russland hat diese völkerrechtswidrig annektiert und zu russischen Föderationssubjekten, oder was auch immer, erklärt.

Für die Verurteilung gibt es so genannnte Gesetze.
Persönliche Sympathien der Richter sind nicht nötig.


MasonI567 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 08:27

Sympathien nein, aber Unabhängigkeit. Und die ist bei einer so gewaltigen Vorverurteilung beinahe unmöglich.

KoppelA  25.09.2024, 09:35
@MasonI567

Du beweist wirklich mit jeder Aussage, dass Du keine Ahnung davon hast, wie Justiz in Rechtsstaates funktioniert. Richter sind tatsächlich ziemlich gut darin, sich selbst zu abstrahieeen, das heißt, ihre eigenen Gefühle und Emotionen bei Leuten eines Verfahrens und bei der Urteilsfibdung außen vor zu lassen. Eine Vorverurteilubg Eitebs der Richter guvt es nicht, ein darauf basierendes Urteil wäre auch viel zu angreifbar.

gonzo1233  25.09.2024, 20:40
@KoppelA

Es wäre interessant zu erfahren, woher die Kreml Trolle ihre Ideen zugeliefert bekommen. Die Penetranz bei der Wiederholung der nicht zutreffenden Argumente spricht schon dafür, dass dies eine hauptberufliche Tätigkeit ist.

KoppelA  25.09.2024, 22:19
@gonzo1233

Peitl ist jedoch schon ein eigentümliches Phonomen. Er hat das Flooding the Zone with Shit wirklich perfektioniert.