Könnte man in zwei Jahren ein Gesetz erlassen, wer mit einem Messer droht, wird von der Polizei ohne Warnung einfach erschossen?

7 Antworten

Das Gesetz wäre verfassungswidrig wegen einem Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG (Recht auf Leben) und Art. 1 Abs. 1 (Menschenwürde).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4. Semester

Fomo1 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 21:51

Super Student. Dann weißt du sicher auch, dass politische Mehrheiten jedes Gesetz ändern können.

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PlanckEinstein  27.08.2024, 21:52
@Fomo1

Das Grundgesetz kann man mit einer 2/3-Mehrheit ändern, Art. 1 allerdings gar nicht (Art. 79 Abs. 3 GG).

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DerRoll  28.08.2024, 08:19
@Fomo1

Dann verstehst du nicht was du meinst. Oder du meinst etwas was du nicht verstehst. Beides wundert mich bei dir nicht.

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Könnte man bestimmt. Dieses würde aber durch das Bundesverfassungsgericht gekippt werden, falls es den sonstigen Weg schafft.


Fomo1 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 21:46

Schade für die Bevölkerung

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HfPol110  27.08.2024, 21:50
@Fomo1

Gut für die Demokratie. Und wenn eine Gefahr von der Person ausgeht, gibt es heute auch keine anderen Konsequenzen als einen Schusswaffengebrauch.

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Fomo1 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 21:52
@HfPol110

Demokratie im Sinne der Grünen. Eingeeingte Intellektualitaet.

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HfPol110  27.08.2024, 21:54
@Fomo1
Eingeeingte Intellektualitaet

Danach solltest du lieber nichts mehr sagen.
Und jetzt schwurbel woanders weiter.

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Nein. Und die Gründe dafür sind die gleichen die hier

Ferdinand von Schirach - »Feinde – Gegen die Zeit« in der ARD: Folterkunde, einmal anders - DER SPIEGEL

und hier

Die ARD, das Recht und die Kunst: "Terror" – Ferdinand von Schirach auf allen Kanälen! | ZEIT ONLINE

beschrieben werden. Ein diesbezügliches Gesetz würde a) einen Rechtsanspruch auf Ausführung begründen und b) eine Pflicht der Betroffenen auf Ausführung. Das steht in Widerspruch zu grundsätzlichen Rechtsnormen, die sich aus Artikel 1 Grundgesetz ableiten.

Ich glaube nicht, dass es funktioniert.

Zudem kann es auch sein, dass jemand aus Abwehr mit einem Messer droht, weshalb es Auslegungssache ist.

:D


Fomo1 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 21:53

Und wenn er nichts abzuwehren hat? So meinte ich

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Ich weiss nicht ob es da wirklich eine andere Gesetzeslage braucht. Wer andere bedroht oder gefährdet gegen den darf die Polizei Gewalt.. also auch Waffen einsetzen. Klar muß es verhältnismäßig sein. Wenn der 10 m von andern entfernt ist, sollte man ihm Gelegenheit geben die Waffe wegzulegrn und Sich mit erhobenen Händen hinzuknien.

Alles andere finde ich eine unvertetbarte Gefährdung der Beamten.