Können beide Elternteile Elternzeit nehmen, wenn eine Person vom Amt lebt?

1 Antwort

Während dem Elterngeldbezug : Partner dürfen nur einen Monat überlappend Elternzeit nehmen (das geht aber auch wenn eine Person vom Amt lebt)

Nach dem Elterngeldbezug : Wird vom Amt verlangt, dass Person 1 eine Tätigkeit aufnimmt, da ja Person 2 die Betreuung daheim übernehmen kann. Es ist also hier kein klares ja oder Nein, das muss mit dem Sachbearbeiter ausgekaspert werden. Und wenn gleichzeitige Elternzeit seitens Amt ok ist, dann sollte halt bewusst sein dass Person 2 NICHT aufstocken kann o.ä. Also es gibt keinerlei extra Bürgergeld oder sonstwas.