Können Aussagen, die inhaftierte Verbrecher ihrem Zellengenossen gegenüber ausplaudern, vor Gericht für die Wiederaufnahme eines Verfahrens verwendet werden?

4 Antworten

Meines Wissens nicht, wenn es um einen bereits abgelaufen Fall geht. Denn in Deutschland darf man nicht zweimal wegen einer Straftat angeklagt werden, wenn der Fall bereits abgeschlossen ist (das heisst, wenn es nicht um Revision oder Berufung geht).

Etwas anderes ist es, wenn es um noch nicht bekannte oder nicht abgeschlossene Fälle geht.

Passiert ständig, ist aber nur ein Indiz, denn der Zellengenosse ist ja nicht Tatzeuge sondern hat die Fakten nur vom Hören/Sagen.

Natürlich. Zellgenossen können auch zeugen sein.

Aber wenn sie schon freigesprochen wurden, und die zeit für die Berufung abgelaufen ist, kann es nicht wideraufgenommen werden. Dann können sie auch ein Buch darüber schreiben wir sie die Straftat begangen haben.


Juvbenco 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 05:54

Wie lange ist etwa die Zeit für Berufung?

Entweder müsste das in der U-Haft geschehen (weil dann noch nicht verurteilt wurde) oder eine Tat betreffen, die noch nicht bekannt ist/bei der der Täter bislang unbekannt ist.