Kleinreparatur?

4 Antworten

Es geht bei der Kleinreparaturklausel nicht darum, wie viel ein Mieter ggf. mitzahlen muss, sondern um die Definition einer Kleinreparatur. Und nach diesem Verständnis ist es eine Kleinreparatur dann, wenn die Rechnung maximal 100 € beträgt. Schon mit einem Cent darüber wäre es keine Kleinreparatur mehr.

Abgesehen davon finde ich den Betrag von 100 € mittlerweile ziemlich mickrig, aber in vielen Mietverträgen steht er nun mal so drin.


GS2000  13.09.2024, 14:15
Abgesehen davon finde ich den Betrag von 100 € mittlerweile ziemlich mickrig, aber in vielen Mietverträgen steht er nun mal so drin.

Das liegt wohl daran, dass bislang die Rechtssprechung an den Beträgen festhält.

bwhoch2  13.09.2024, 14:31
@GS2000

150 € werden von der Rechtsprechung auch schon für in Ordnung befunden und ich bin sicher, wenn es darauf ankommt, würden wohl auch schon 200 € akzeptiert, wenn es vertraglich ausdrücklich so vereinbart wurde.

GS2000  16.09.2024, 09:39
@bwhoch2

Das PRoblem besteht darin, dass die Marke von € 100 durch den BGH gesetzt wurde. Mietverträge über Wohnraum können zwar eine Vereinbarung darüber hinaus enthalten, aber es ist mehr als fraglich, ob diese wirksam vereinbart werden kann...

bwhoch2  16.09.2024, 10:22
@GS2000

Wann wurde die Marke durch den BGH gesetzt? Es dürfte schon eine Weile her sein. In unserer Region werden Vereinbarungen von bis zu 150 € von den Gerichten mittlerweile problemlos akzeptiert.

AshleighHoward  13.09.2024, 13:26

da hat die inflation auch mal nen vorteil ;)

bwhoch2  13.09.2024, 13:30
@AshleighHoward

Es führt aber Vermieter mit solchen Altverträgen zwangsläufig zu einer Risikobewertung, die dafür sorgen muss, dass die Miete beizeiten deutlich erhöht werden muss. Das könnte die andere Seite der Medaille sein.

Ich dachte es ist so, dass ich nur bis zu 100 € übernehmen muss, wenn der Gesamtbetrag der Rechnung diese 100 € nicht überschreitet. Also dass ich z.B. nichts übernehmen muss, wenn die Reparatur 101€ kostet.

Deine Vermutung ist absolut richtig! Die Rechnung darf auch NICHT gesplittet werden, so dass Du 100 Euro übernehmen müsstest und den Rest der Vermieter.

Mehr gibt's dazu nicht zu sagen.

Du liegst nicht falsch.

Kostet die Kleinreparatur bis 100 € kann sie der Vermieter dir in Rechnung stellen. Kostet die Reparatur 100,01 € zahlt der Vermieter, komplett die 100,01 €.

Eine "Beteiligung" an den Kosten gibt es nicht bzw. wäre zulässig.