Kleinreparatur?
Mein Mietvertrag hat eine Klausel für Reparaturen, die auch so rechtens ist. Dort wird auch eine Grenze von 100 € erwähnt.
In einer email wurde mir geschrieben "Gemäß Mietvertrag müssten Sie dann bis 100,00 € übernehmen"
Das klingt doch irreführend. Ich dachte es ist so, dass ich nur bis zu 100 € übernehmen muss, wenn der Gesamtbetrag der Rechnung diese 100 € nicht überschreitet. Also dass ich z.B. nichts übernehmen muss, wenn die Reparatur 101€ kostet.
Oder liege ich falsch?
4 Antworten
Es geht bei der Kleinreparaturklausel nicht darum, wie viel ein Mieter ggf. mitzahlen muss, sondern um die Definition einer Kleinreparatur. Und nach diesem Verständnis ist es eine Kleinreparatur dann, wenn die Rechnung maximal 100 € beträgt. Schon mit einem Cent darüber wäre es keine Kleinreparatur mehr.
Abgesehen davon finde ich den Betrag von 100 € mittlerweile ziemlich mickrig, aber in vielen Mietverträgen steht er nun mal so drin.
Es führt aber Vermieter mit solchen Altverträgen zwangsläufig zu einer Risikobewertung, die dafür sorgen muss, dass die Miete beizeiten deutlich erhöht werden muss. Das könnte die andere Seite der Medaille sein.
Gut erklärt wird die Geschichte durch diesen Artikel, den entscheidenden Satz habe ich kopiert.
https://mlp.de/lebenssituationen/wohnen/kleinreparaturklausel-das-gilt-es-zu-beachten/
Kostenobergrenze für jede einzelne Kleinreparatur: maximale Kostenbeteiligung von 100 Euro/Einzelfall, keine anteiligen Kosten durch Mieter bei höheren Rechnungen
Ich dachte es ist so, dass ich nur bis zu 100 € übernehmen muss, wenn der Gesamtbetrag der Rechnung diese 100 € nicht überschreitet. Also dass ich z.B. nichts übernehmen muss, wenn die Reparatur 101€ kostet.
Deine Vermutung ist absolut richtig! Die Rechnung darf auch NICHT gesplittet werden, so dass Du 100 Euro übernehmen müsstest und den Rest der Vermieter.
Mehr gibt's dazu nicht zu sagen.
Du liegst nicht falsch.
Kostet die Kleinreparatur bis 100 € kann sie der Vermieter dir in Rechnung stellen. Kostet die Reparatur 100,01 € zahlt der Vermieter, komplett die 100,01 €.
Eine "Beteiligung" an den Kosten gibt es nicht bzw. wäre zulässig.
Das liegt wohl daran, dass bislang die Rechtssprechung an den Beträgen festhält.