Kleingewerbe gründen?

3 Antworten

Hallo Huby,

Du musst den "Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung" über elster.de ans Finanzamt übermitteln. In dem Fragebogen kannst Du die "Kleinunternehmerregelung" beantragen.

Ganz einfach weil es kein Kleingewerbe gibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Huby93 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 11:09

Okay. Muss ich monatlich dem Finanzamt etwas vorlegen?

anTTraXX  22.09.2024, 11:12
@Huby93

Nur wenn du als Regelunternehmer monatlich Voranmeldungen abgeben musst.

Du könntest auch einfsch von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen.

Von Experte GandalfAwA bestätigt

In dem Fragebogen vom Finanzamt musst du ankreuzen, dass du die Kleinunternehmerregelung gem § 19 UStG in Anspruch nehmen willst.

Damit musst du in deinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer ansetzen und kannst allerdings bei deinem Kosten auch keine Vorsteuer geltend machen.

Du musst auch keine monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

Du musst lediglich deine Einnahmen und deine Kosten in einer Einnahmen-Überschussrechnung festhalten - am besten regelmäßig, damit du nicht am Jahresende einen Riesenberg an Belegen verarbeiten musst. Dann musst du nächsten Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben und deine Einkünfte nachträglich versteuern. Daher ist es clever, wenn du von jedem Euro, den du einnimmst, einen gewissen Prozentsatz zurücklegst. Wie viel das ist, hängt von deinen Einkünften insgesamt ab.