Kleingewerbe anmelden als Nageldesigner?

5 Antworten

muss ich ein Kleingewerbe anmelden?

Die Gewerbeordnung kennt kein Kleingewerbe.

Gewerbe ist Gewerbe - die Größe spielt bei der Anmeldung überhaupt keine Rolle.

Beim Finanzamt kannst du dann die Kleinunternehmerregelung nutzen, Dabei musst du dann keine Mehrwertsteuer in deinen Rechnungen ausweisen und brauchst dann diesen Betrag auch nicht an das Finanzamt abführen. Für das Gewerbe selbst beim Gewerbeamt ist das jedoch irrelevant.

Und ja, du übst dann eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aus und hast das als Gewerbe anzumelden.

muss ich dann steuern zahlen und zu einem steuerberater…?

Natürlich! Einkommenssteuer wird auf jeden Fall fällig. Und wenn du dich mit steuerlichen Angelegenheiten nicht genau auskennst, solltest du auf jeden Fall einen Steuerberater damit beauftragen, für dich diese Dinge zu erledigen.

Du musst gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Weder im Steuerrecht noch im Gewerberecht gibt es diesbezüglich Freigrenze/Freibeträge.

Beim Finanzamt musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln, dieses wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den "Online-Handel" auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-IdNr. zum Nachweis, dass du steuerlich geführt wirst.

Solltest du mehr als 22.000 € Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer, musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.

Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

PS. Ein Kleingewerbe gibt es nicht!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Als erstes mal schauen was du meinst. Meinst du wirklich ein Kleingewerbe oder ein Gewerbe, das unter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG fällt. :)

Du meldest ein Gewerbe an und mußt schauen, welche hygienischen Anforderungen es dafür gibt.

Wenn du dann noch 18 Jahre alt bist, dann kannst du dich informieren:

Du lässt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es gibt kein "Kleingewerbe", sondern nur das Gewerbe.

Das "Kleingewerbe" wird oft mit der Kleinunternehmerregelung verwechselt oder gleichgesetzt, das hat aber nur steuerrechtliche Bewandtnis, keine gewerberechtliche.

Dir fehlen erkennbar jegliche Kenntnisse, deshalb solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.

Ich weiß, das klingt hart, es ist aber so.

Mal unabhängig von den bisherigen Antworten bezüglich Kleinunternehmerregelung: was sagt dann dein Bauamt dazu? Du nutzt dann wohl einen Teil deiner Wohnung/deines Hauses gewerblich oder mietest du dir ein Geschäft? Bei ersterem muss das Bauamt seinen Segen geben sonst kann das jemand der die bös will das melden und dann wird dein "Geschäft" geschlossen