Kleiner Waffenschein welche Antwort?

4 Antworten

Ah, eine Art Prüfungsfrage. Finde ich gut, das Leute sich mal Gedanken machen müssen, was sie mit dem kleinen Waffenschein dürfen, und was nicht, und wozu sie einen benötigen, und wozu nicht. Welche Erlaubnisbehörde hat sich das denn einfallen lassen?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Waffensachkunde, Master Sicherheitstechnik

LithiumIon 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 01:55

Das ist ein Online Antrag für den KWS meiner Stadt.

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ZuumZuum  27.08.2024, 01:56
@LithiumIon

Ich war schon immer dafür eine "kleine Waffensachkunde" für die Leute einzuführen, die einen kleinen Waffenschein beantragen.

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Habe selbst einen beantragt und musste sowas nicht ausfüllen. Du kannst dir das offizielle Dokument als PDF für dein Bundesland laden und ausdrucken. Das hier erscheint mir etwas ominös.


LithiumIon 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 01:53

Das ist ein Online Antrag für den KWS meiner Stadt.

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Endgame2030  27.08.2024, 02:01
@LithiumIon

Dürfte ich erfahren, in welchem Bundesland du lebst? Der Antrag kann sich je nach Bundesland unterscheiden. Würde dann mal schauen.

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Für die Beförderung einer zugriffs- und nicht schussbereiten Schreckschuss-Reizstoff- und Signalwaffe wird kein kleiner Waffenschein benötigt (bspw. für den Transport der Waffe im verschlossenem Behältnis nach Kauf im Laden)

Bei Veranstaltungen ist das Führen generell verboten. Meiner Meinung nach aber durch § 42a WaffG erlaubt (Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.)

Zum "Führen" (auch wenn das die falsche Bezeichnung ist) in der Wohnung, brauchst Du ebenfalls keinen kleinen Waffenschein.

Der Erwerb und Besitz einer Schreckschuss-Reizstoff- und Signalwaffe ist ab 18 Jahren und ohne Besitz des kleinen Waffenscheines erlaubt.

Der kleine Waffenschein berechtigt ausschließlich zum Führen der Waffe.
Das Führen ist per Definition:

Eine Waffe „führt“, wer die tatsächliche Gewalt über sie außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen befriedeten Besitztums, der eigenen Geschäftsräume oder einer Schießstätte ausübt (...)

Für den Kleinen Waffenschein wird außerdem KEIN berechtigtes Interesse verlangt. Die Begründung "Weil ich ihn haben möchte", ist ausreichend. Meiner Meinung nach kannst du getrost das letzte auswählen. Der Fragebogen scheint mir aber sehr suspekt...

Siehe KWS:

Bild zum Beitrag

Mit "Aufzügen" sind keine Fahrstühle gemeint...
Mit "im Kreis" ist auch nicht der Landkreis gemeint...

Bild zum Beitrag

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (Gesetz, Polizei, Anwalt)  - (Gesetz, Polizei, Anwalt)

LithiumIon 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 01:54

Das ist ein Online Antrag für den KWS meiner Stadt.

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xXTevlonXx  27.08.2024, 02:00
@LithiumIon

Und das von ES1956 ist der Antrag vom BUNDESverwaltungsamt. Die steht definitiv ÜBER deinem Rathaus. Selbst der Antrag in meiner Stadt unterscheidet sich deutlich zu deinem. Nimm den offiziellen vom Bund, füll den aus und reich den ein.

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LithiumIon 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 01:53

Das ist ein Online Antrag für den KWS meiner Stadt.

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ES1956  27.08.2024, 11:31
@LithiumIon

Seltsam denn die Fragen sind für den KWS völlig irrelevant

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