Kleinanzeigen Rückgaberecht?

4 Antworten

Grundsätzlich gilt bei Privatverkäufen gekauft wie gesehen, wenn nicht explizit eine andere Abmachung getroffen wurde. Das heißt, der Käufer hat den Artikel vor Ort begutachtet und sich dazu entschieden, ihn mitzunehmen.

Da die Käufer den Stuhl vor dem Kauf angeschaut und den Preis verhandelt haben, besteht in der Regel kein Recht auf Rückgabe oder Garantie, es sei denn, du hättest den Mangel absichtlich verschwiegen oder falsche Angaben gemacht. Dass der Riss erst später aufgefallen ist, kann dir nicht unbedingt angelastet werden, besonders wenn du selbst davon nichts wusstest.

Kurz gesagt: Wenn du den Mangel nicht kanntest und die Käufer den Stuhl vor Ort geprüft haben, bist du nicht verpflichtet, den Stuhl zurückzunehmen oder den Kaufpreis zu erstatten. Eine Rücknahme ist somit eher Kulanz deinerseits.


Southtown 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 12:01

Dann bin ich beruhigt.

DasOrakel  29.09.2024, 12:21
@Southtown

Auf dieser Seite antworten überwiegend Laien, und eine Rechtsberatung ist hier (deswegen) nicht zulässig.

Die Antwort von @Solid ist deswegen nur eine Meinung und nicht mehr :)

DasOrakel  29.09.2024, 12:19
nicht verpflichtet, den Stuhl zurückzunehmen oder den Kaufpreis zu erstatten. Eine Rücknahme ist somit eher Kulanz deinerseits.

Alles klar, "Herr Richter" :)

SoIid  29.09.2024, 12:21
@DasOrakel

Ist an der Aussage etwas auszusetzen oder was meinst du mit "Herr Richter"?

ruhrgur  29.09.2024, 12:05
Grundsätzlich gilt bei Privatverkäufen gekauft wie gesehen

Dies gilt eben leider nicht grundsätzlich. Auf etwaige Mängel muss hingewiesen, in übrigen Fällen die Gewährleistung explizit ausgeschlossen werden (§§ 442 I 1, 444 BGB).

SoIid  29.09.2024, 12:13
@ruhrgur

Wenn die Sachmängelhaftung bei einem Privatverkauf nicht explizit ausgeschlossen wurde, könnte der Käufer theoretisch Ansprüche wegen eines Mangels geltend machen.

Da der Käufer allerdings den Stuhl vor Ort begutachtet hat, und der Riss am Fuß offenbar sichtbar war, könnte man argumentieren, dass der Käufer den Mangel hätte sehen müssen. Nach § 442 Abs. 1 BGB kann der Käufer keine Ansprüche wegen Mängeln geltend machen, die ihm bekannt waren oder die er bei sorgfältiger Prüfung hätte erkennen können.

ruhrgur  29.09.2024, 12:20
@SoIid

Mein Kommentar bezog sich ja auch nur auf deine Aussage, nicht auf den konkreten Fall des FS – auf § 422 habe ich selbst hingewiesen. Im konkreten Fall müsste man tatsächlich davon ausgehen, dass ein solcher Riss dem Käufer hätte auffallen müssen, dies ist aber eben nicht immer der Fall. Die Gewährleistung sollte man daher auf Kleinanzeigen und co. immer ausschließen, um gerade solche Streitigkeiten zu vermeiden.

"Gekauft wie gesehen". Dafür ist die Besichtigung vor Ort doch da. Ich wüsste nicht, woraus sich hier ein Rückgaberecht ableiten ließe.


Southtown 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 12:00

"Gekauft wie gesehen" - Schon, habe aber dummerweise so was nicht in die Kleinanzeigen rein geschrieben. Weiß ja auch nicht ob der Riss durch die erzeugt wurde. Ich verstehe die Käufer, geht ja immerhin um 200€ aber finde es halt nicht fair, da das Paar bei mir war und es selbst angeschaut und verhandelt haben. Nicht das die jetzt mit Anwalt kommen und ich noch mehr kosten habe. Davor habe ich eigentlich am meisten Angst.... Habe noch nie ein Problem mit einem verkauften Produkt von mir gehabt und bin da leider unerfahren was Gesetze ect angeht.

ruhrgur  29.09.2024, 12:21
@Southtown

Einen Anspruch auf Rückgabe gibt es nicht. Wenn du auf den Mangel nicht hingewiesen und die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast, müsste der Käufer erst einmal Nachbesserung verlangen – sofort vom Kaufvertrag zurückzutreten ist nicht möglich.

Und in diesem Fall dürfte, da du eine Privatperson bist, auch erst einmal der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits vor Gefahrenübergang bestand (vgl. Grüneberg/Weidenkaff § 434 Rn. 46 m. w. N.), darüber hinaus dass er diesen bei der Begutachtung nicht leichtfertig übersehen hat (§ 442 I 2 BGB).

Kurzum: Du hast hier realistisch nichts zu befürchten.

Southtown 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 12:38
@ruhrgur

Was ich auch seltsam finde: Ich war im Außendienst und es wurde das Produktionsjahr vom Stuhl gefragt, unten auf dem Stuhl ist ein Herstellungsjahr Stempel. Ich sagte, das weiß ich nicht da ich nicht zuhause bin, ich es aber 2019 gekauft habe. Jetzt schreiben die, Herstellungsjahr ist 2011 und ich schrieb dann zurück, das es sein kann und ich nie behauptet habe, dass dieser 2019 produziert wurde sondern 2019 gekauft habe. Bei der Begutachtung haben die ja den Zeitstempel angeschaut.

Und woher weiß ich nun dass der Riss wirklich schon da war und nicht erst bei denen eingetreten ist.

ruhrgur  29.09.2024, 12:41
@Southtown

Wie ich bereits sagte, das musst du nicht wissen, das muss der Käufer im Streitfall beweisen. Und selbst wenn der Riss bereits da war, dürfte der Käufer ihn, da eine Begutachtung vor Ort stattgefunden hat, nicht leichtfertig übersehen haben.

Hi,

Antworte freundlich, aber bestimmt. Du wirst den Kauf nicht rückabwickeln. Mündlich war Ausschluss der Sachmängelhaftung aufgrund des Alters verabredet, es wurde getestet und nach Verhandlung auf einen Preis festgelegt. Eine Rücknahme oder Rückabwicklung des Vertrags kommt für dich nicht in Frage.

Und danach würde ich gar nicht mehr reagieren. Alles fein säuberlich ausdrucken (Anzeige, Chatverlauf, ggf. Anrufliste Telefon und kurzen Vermerk über Uhrzeit des Tests und Ablauf, Zahlung und Abtransport durch Käufer).


Southtown 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 12:05

"Mündlich war Ausschluss der Sachmängelhaftung aufgrund des Alters verabredet"

Haben wir um ehrlich zu sein gar nicht darüber geredet da die selbst vor Ort waren, den Preis verhandelt haben und ich somit mir eigentlich sicher war da gibt es keine Probleme. Selbst wenn wir darüber gesprochen hätten, würden die zu weit (2 gegen 1) wohl sagen, "haben wir nicht".

herja  29.09.2024, 12:24
@Southtown

Ok, dann lasse es weg.

Und wenn du in der Anzeige die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hast, solltest du das zukünftig auf jeden Fall mit reinschreiben.

Ich habe dafür extra eine Datei gespeichert, damit ich das immer rechtssicher ausschließen kann.

"Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."

Dann solltest du den Stuhl zurücknehmen und den Kaufpreis zurückgeben, und alles schriftlich dokumentieren. Das gilt auch für den angeblichen Schaden.

Wichtig Lasse dich auf keinen Fall auf eine Reduzierung des Kaufpreises ein, weil das ein beliebter Trick ist.

Die haben sich in Ruhe alles vor Ort angeschaut. Die meinten vom Licht her haben die es erst daheim beim sauber machen gesehen. Der Stuhl war allerdings schon sauber.

Du kannst den Stuhl aus Kulanz zurücknehmen, mußt es aber meiner Meinung nach nichht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.