Kleinanzeigen?

2 Antworten

Hallo schnuffinchen77,

Bei einem Privatverkauf gilt grundsätzlich die Sachmängelhaftung, es sei denn, diese wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn das Handy beim Einpacken beschädigt wurde, könnte dies als Mangel gelten. Wenn der Käufer das Geld nicht zurücknehmen möchte, solltest du ihm schriftlich (per E-Mail oder Brief) die Rückerstattung anbieten und eine Frist setzen. Dies zeigt, dass du bereit ist, den Kauf rückgängig zu machen. Alle Kommunikation und Angebote sollten dokumentiert werden. Dies kann im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung hilfreich sein. Sollte der Käufer weiterhin drohen, solltest du rechtlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt kann helfen, die beste Vorgehensweise zu finden.

Viele Grüße

franz094

Woher ich das weiß:Recherche

schnuffinchen77 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 18:00

Problem ist er lässt sich nicht darauf ein, sie hat ihm eine Frist bis Donnerstag gesetzt. Danke für die Info.

Der Käufer ist im Recht. Wenn er darauf besteht, muss sie auf ihre Kosten Ersatz besorgen.

Sie soll Fotos von dem defekten Handy machen und den Käufer bitten, dem Kaufabbruch zuzustimmen.


schnuffinchen77 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 18:06

Hat sie ja er will es aber nicht, er will das Handy haben. Was für ein Drama, die Polizei haben wir anrufen sie sagen es passiert nichts. Sie soll nur die Nachrichten aufheben und mit der bitte das Geld zurückzuerstatten.