Klausel korrekt?

3 Antworten

Unrenoviert übernommen - unrenoviert zurück.

Es war keine Tapete dran, als Du eingezogen bist, somit hast Du die Tapeten wieder abzumachen, da Du verpflichtet bist, die Wohnung in dem Zustand zurück zu geben, wie Du sie übernommen hast, also ohne Tapeten. Es wird jedoch nicht verlangt, dass Du neue dran machst.

Da, wo Du nicht tapeziert hast, weil schon eine Tapete dran war, die Du nur überstrichen hast oder weil Du ohne Tapeten gestrichen hat, musst Du auch keine Tapeten abmachen. Das wäre dann schon fast wieder Sachbeschädigung.

Streichen musst Du nur solche Wände, die Du in knalligen Farben gestrichen hast. Weiße oder neutrale Pastelltöne musst Du nicht überstreichen.

Unrenovierte Wohnung mit Mietbeginn übernommen? Dann selbst renoviert und der Vermieter hat sich daran nicht beteiligt? Hier gilt 50% der Renovierungskosten muss der Vermieter tragen. Solltest du aber länger als 3 Jahre in der Wohnung wohnen, wäre deine Forderung verjährt. Dann hast du aber auch keine Arbeiten bei/vor Auszug zu erledigen. Der Vermieter wäre sonst besser gestellt als vor Mietbeginn.

Ja ist so üblich.


Gerhart  13.09.2024, 12:19

üblich ist nicht immer gleich gesetzlich.