Kitaplatz?

2 Antworten

Wer ist der Träger? Kommunal, kirchlich oder freie Trägerschaft?

Wenn alle Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden, solltest du das mit Datum und Kopie in einem Schreiben an den Träger, also z.B. die zuständige Behörde der Stadt darlegen und verlangen, dass die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt.

Eine Gebührenerhebung wäre nur dann zulässig, wenn du selbst erforderliche Unterlagen nicht eingereicht hast, daher wichtig, das nachweisen. Sollten die sich querstellen, würde ich einen Anwalt einschalten, der Briefkopf einer Anwaltskanzlei kann Wunder bewirken.

Ich unterstelle aber einfach mal, dass die örtliche Kindergartenleitung den Vorgang verdummbeutelt hat und das jetzt nicht zugibt.

Gibt es eine Besonderheit, dass es einer Meldung beim Gesundheitsamt bedarf? Ich kann mich ehrlich gesagt nicht erinnern, das bei uns Derartiges nötig war.