Kinderwagen im Hausflur?

2 Antworten

Nein, darf er nicht! Das verstößt gegen die Brandschutzvorschriften!


ichweisnix  26.09.2024, 18:36

Nur wenn der verbleibende Fluchtweg nicht breit genug ist.

Anonym83829  26.09.2024, 18:37
@ichweisnix

Auch sonst haben Mieter gemeinschaftlich genutzte Flächen nicht mit ihrem persönlichen Kram vollzustellen!

SeidenSuenden 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 18:03

Wie ich geschrieben habe, es ist mehr als ein Meter Platz und behindert keinen Fluchtweg! Mindestens 1 Meter muss Platz sein.

Ihr dürft mit dem Wagen keinen Fluchtweg behindern. Auch nicht euren eigenen, bzw, den eurer Gäste.