Kinderpornografie besitzen ist verboten. Klar. Aber ...?

5 Antworten

ja solche Fälle sollte es geben. Denn häufig sind die Täter aus der Familie. Wenn der stirbt, findet man vielleicht die Hinterlassenschaften.uel

Wenn es mit 13 war, ist es immer noch strafbar als Kinderpornographie. Da gibt es keine Ausnahme.

War es mit 14, ist es keine Kinderpornographie mehr, sondern eventuell Jugendpornographie


Regina3 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 22:12

Mit 13, keine Ausnahme ... WIE soll die Betroffene reagieren? Bei der Polizei abgeben und ggf. eine Strafe riskieren? Hätte evtl. für die Polizei den Vorteil, den Täter besser einschätzen zu können, da er ja sicher öfter "auffällig" wurde, vielleicht heute noch Straftaten begeht ... Oder das Zeug vernichten und schweigen?

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BBasti89M  17.08.2024, 22:42
@Regina3

Sobald man so ein Ding findet und es merkt, ruft man die 110. Das ist für die Betroffene vermutlich emotional schwierig, sodass das nicht passiert.

U.u. ist es richtig, zum Anwalt zu gehen.

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BBasti89M  17.08.2024, 22:43
@Regina3

Wenn man das Zeug einmal besessen hat und es dann bei der Polizei abgibt, wird man bestraft. Es gibt mindestens ein Jahr auf Bewährung.

Denn der Besitz ist strafbar.

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Regina3 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 23:18
@BBasti89M

Aber was kann sie dafür, dass der Mist im Keller lag?

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PlanckEinstein  17.08.2024, 23:21
@Regina3

Wenn die Person nichts anderes gemacht hat als die Kasetten gefunden und der Polizei übergeben hat, hat sie sich (natürlich) nicht strafbar gemacht.

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BBasti89M  18.08.2024, 10:32
@Regina3
Und wer zahlt den Anwalt?

den muss man selber zahlen.

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Regina3 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 19:22
@BBasti89M

Also den Kram einfach vernichten und die Klappe halten?

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Ist und bleibt ja trotzdem Kinderpornographie

Der Besitz ist ein Verbrechen. Das heißt, es muß SOFORT vernichtet werden. Wenn man da nur 1s zögert ist man schon ein Verbrecher. Wenn man es zur Polizei bringt, ist man auch ein Verbrecher und muß bestraft werden.Die Polizei und Staatsanwaltschaft hat da gar keien Wahl und MUSS Anklage erheben.

Man kann das als Schwachsinn empfinden, es ist auch Schwachsinn, aber genau dieser Schwachsinn ist von der Groko Beschlossen worden und in Deutschland Gesetz. Übrigens nachdem diverse Experten angehört wurden und dem Parlament erklärt haben warum das keine gute Idee ist.


PlanckEinstein  17.08.2024, 23:39
Wenn man es zur Polizei bringt, ist man auch ein Verbrecher und muß bestraft werden.

Das stimmt nicht. Ein sofortiges zur Polizei Bringen lässt ebenfalls die Strafbarkeit ausscheiden. Alles andere würde auch im Widerspruch zum Beweisinteresse liegen.

Siehe Leitsatz OLG Oldenburg, Urteil vom 29.11.2010 - 1 Ss 166/10:

Hat jemand unwissentlich Besitz an kinderpornografischem Material erlangt, so setzt die Strafbarkeit ein, sobald er erkennt und es unter billigender Inkaufnahme für möglich hält, dass er Kinderpornografie besitzt, und den Besitz sodann gleichwohl fortsetzt. Wer das Material sofort vernichtet oder bei einer Behörde abliefert, ist straflos.

oder Münchener Kommentar zum StGB, § 184b Rn. 45:

Strafbarkeit setzt voraus, dass mehr Zeit verstrichen ist, als für eine zumutbare Beseitigung oder die Weiterleitung an Strafverfolgungsbehörden erforderlich wäre.

Das hat auch nichts mit der Gesetzesänderung zu tun. Dabei geht es darum, wann die Staatsanwaltschaft ein Verfahren aus Opportunitätsgründen (trotz Strafbarkeit) einstellen kann. Hier lässt sich feststellen, dass (wegen fehledner objektiver Zurechnung bzw. Vorsatz) überhaupt keine Strafbarkeit vorliegt.

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Regina3 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 23:20

Also zerrupfen und die Einzelteile in verschiedene Abfalltonnen? Oder in ein Lagerfeuer werfen?

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Wenn ich eine VHS finden würde, ich könnte diese überhaupt nicht mehr abspielen und anschauen.

Nach dem Gesetzestext sind sogar Bilder von Dir selbst für dich strafbar. Auch wenn das bescheuert klingt, so ist es eben. Man wollte da keinerlei Differenzierung und Grauzonendenken zulassen.