Kfz Versicherung?
Hey,
mein Auto ist zurzeit in der Reparatur und daher hab ich kein Auto zurzeit, das Auto meiner Eltern ist erst für Fahrer ab 25 versichert (bin 19) dürfte ich mit dem Auto trotzdem fahren ohne Konsequenzen beim Anhalten durch Polizei, oder würde ich mich damit Strafbar machen.
5 Antworten
...das Auto meiner Eltern ist erst für Fahrer ab 25 versichert (bin 19) dürfte ich mit dem Auto trotzdem fahren ohne Konsequenzen beim Anhalten durch Polizei, oder würde ich mich damit strafbar machen.
Also strafbar machst du dich nicht, da ja immer das Auto versichert ist - egal wer da gerade damit rumfährt ;-)
Die Polizei kann nur den Kfz-Haftpflichtschutz überprüfen, d.h. ob die Versich.prämie bezahlt ist anhand des Siegels auf dem Kennzeichen und ob du die Fahrerlaubnis von deinen Eltern hast, also ob du die Zul.besch. Teil 1 dabei hast zur Prüfung des Fahrzeughalters.
Wollen deine Eltern eine Nachzahlung bei der Höhe der Versich.prämie vermeiden (also bei einer Überprüfung z.B. bei Unfall oder einer Nachfrage des Versicherers), dann sollten deine Eltern dich als weiteren Fahrer beim Versicherer melden.
Jedoch besteht immer Versich.schutz für das Auto - egal wer da gerade damit rumfährt ;-))
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Polizei kennt die Versicherungsbedingungen nicht. Von dieser Seite also keine Gefahr. Erst wenn es zu einem Unfall kommt. Dann kann die Versicherung die Leistungen kürzen oder gar nicht zahlen
Dann kann die Versicherung die Leistungen kürzen oder gar nicht zahlen
Denke nicht.
Die Zahlungen für einen Unfallgegner werden zwar übernommen aber der Vertrag kann auf Grund von Vertragsbruch gekündigt werden oder ein Nachzahlung der Vericherungsgebühr für das laufende Jahrfür eine Versicherung bei Fahrern unter 25 Jahren kann verlangt werden. Auch kann eine Strafe von 1-2 Jahren Versicherungsgebühr auferlegt werden.
Dann kann die Versicherung die Leistungen kürzen oder gar nicht zahlen
Nicht wirklich
Dann kann die Versicherung die Leistungen kürzen oder gar nicht zahlen...
Verkehrt, denn es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor!
§§ 4-6: https://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/BJNR183700994.html
Der Polizei ist das vollkommen egal. Und von der Versicherung her, darf JEDER mit einer gültigen Fahrerlaubnis GELEGENTLICH, mit diesem Fahrzeug fahren.
Mit Erlaubnis deiner Eltern darfst du. Die Polizei hat damit nichts zu tun.
Im Falle eines von dir verursachen Unfalls kann und wird die Versicherung die Prämie anpassen (erhöhen) und eine Nachzahlung fordern.
Das Auto ist versichert, egal wer es fährt. Die Polizei hat keinerlei Zugriff auf die Vertragsdaten.
Einzig im Fall eines Unfalles wird die Versicherung die gesparten Prämien von deinen Eltern zurückfordern.
...und daher hab ich kein Auto zurzeit, das Auto meiner Eltern ist erst für Fahrer ab 25 versichert...
Dann kann die Versicherung die Leistungen kürzen oder gar nicht zahlen...
Immer wieder dieser Unsinn hier von Nichtfachleuten: es ist doch immer das Auto versichert, egal wer damit rumfährt!!!
Lieber jofischi, du mußt einfach unterscheiden zwischen dem Versich.schutz und der Versich.prämie:
Versich.schutz für das Auto besteht immer, falls die Prämie bezahlt ist und der Fahrer einen gültigen Führerschein hat sowie die Fahrerlaubnis vom Fahrzeughalter, also Fahrzeugpapiere u. -schlüssel; nur dies kann die Polizei überprüfen ;-)
Die Höhe der Versich.prämie ist ausser von den vielen, vielen Daten und Merkmalen eben auch vom Fahrerkreis, also den Fahrern und deren Alter abhängig.
Wollen die Eltern bei einer evtl. Überprüfung (bei Unfall oder Anfrage des Versicherers) keine Nachzahlung leisten, dann sollten sie die Person als weiteren Fahrer dem Versicherer melden, jedoch ist immer das Auto versichert!