Kfz-Schaden Versicherung?
Mir ist jemand auf dem Parkplatz, beim zurücksetzen, hinten in die Stoßstange gefahren. Mein Fahrzeug ist ein Neuwagen. Ich habe das ganze beobachtet, ansonsten hätte der Fahrer wahrscheinlich Fahrerflucht begangen.
Der Unfallverursacher ist Ausländer (Italiener) bzw. Fahrzeug hat italienische Zulassung. Ich habe daraufhin die Polizei verständigt und sie hat den Unfall aufgenommen. Der Polizist hatte mir gesagt, dass der Verursacher seine Schuld auch direkt zugegeben hat.
Ich habe mich dann über Grüne-Karte.de schlau gemacht und den Versicherer des Unfallverursachers ermittelt. Er ist bei der Axa (Italien) versichert. Ich habe mich daraufhin mit der Axa (Deutschland) in Verbindung gesetzt und es wurde mir gesagt, dass sie den Schaden übernehmen würden. Ich solle ihnen das Gutachten sowie die Nummer vom Polizeibericht zukommen lassen.
Beides liegt der Versicherung inzwischen vor. Jetzt heißt es von der Axa, sie würden noch auf den Polizeibericht warten? Was mich allerdings wundert, denn die Polizei hatte mir gesagt, mit der Nummer könne die Versicherung den Bericht direkt abrufen.
Ich habe jetzt den Verdacht dass die Versicherung den Schaden vielleicht doch nicht übernehmen will? Schadenssumme beläuft sich auf ca. 3000€.
Sollte ich mir einen Anwalt nehmen? Ich habe den Verdacht das es darauf wohl hinauslaufen wird. Das blöde an der Sache ist, ich glaube ich habe kein Verkehrsrechtsschutz! Aber die Kosten müsste dann doch eh die Gegenseite zahlen?
3 Antworten
So schnell würde ich nicht auf einen Anwalt zurückgreifen. Hast du denn mal bei der Axa nachgefragt, ob sie online überhaupt auf den Polizeibericht zugreifen können? Ansonsten fordere den bei der Polizei an und leite den dann an die Axa weiter.
Natürlich hast du das Recht, dir einen Anwalt zu nehmen. Bei 100% klarer Schuldfrage werden die Kosten auch von der gegnerischen Versicherung übernommen. Möglicherweise muss du da auch nicht in Vorleistung treten, wenn der Anwalt die Kosten direkt bei der Axa einreicht.
Wenn du dein Fahrzeug reparieren lässt, dann hast du auch Anspruch auf einen Mietwagen. Allerdings eine Fahrzeugklasse kleiner als dein eigener Wagen, sonst bleibst du auf den Differenzkosten sitzen.
Desweiteren kannst du bei der Axa auch eine Kostenpauschale von 50 Euro (glaub ich) für Schriftverkehr, Telefonate etc geltend machen. Auch solltest du den sog. "merkantilen Minderwert" beanspruchen, weil du dein Fahrzeug nicht mehr als unfallfrei später verkaufen kannst.
Danke erstmal für deine Antwort!
Axa nachgefragt, ob sie online überhaupt auf den Polizeibericht zugreifen können? Ansonsten fordere den bei der Polizei an und leite den dann an die Axa weiter.
Nein, dass ist in beiden Fällen nicht möglich, wie ich erfahren haben. Der Bericht wird der Versicherung auf dem postalen Weg zugestellt. Von dem her warte ich erstmal noch ab und frage dann in der kommenden Woche bei der Versicherung nach ob der Bericht inzwischen vorliegt. Die Axa hat sich bisher ja kooperativ gezeigt, hoffe dass das auch so bleibt.
Darum ist eine Rechtschutzversicherung sinnvoll. Ein Anwalt wäre das einzig Richtige. Es geht ja auch nicht nur um den Schaden, du hast ja auch einen immensen Wertverlust. Das KfZ lässt sich nicht mehr als unfallfrei verkaufen. In der Theorie hast du recht, die Gegenseite müsste letztlich auch deine Anwaltskosten übernehmen. Aber bis es soweit ist, kann lange Zeit ins Land gehen. Der Versicherung ists egal, die hat genügend Kapital ihre Anwälte zu bezahlen. Aber du? Auch dein Anwalt will von Zeit zu Zeit bezahlt werden. Auch wenn der Rechtsstreit noch lange dauert.
Der Versicherung ists egal, die hat genügend Kapital ihre Anwälte zu bezahlen. Aber du?
Gut, ich könnte das schon vorstrecken.
Auch wenn der Rechtsstreit noch lange dauert.
Wie gesagt, der Polizeibericht ist da eindeutig. Unfallverursacher hat seine Schuld direkt zugegeben.
Was mich halt stutzig macht, ist das die Versicherung sagt, sie müsse noch auf den Polizeibericht warten. Laut Polizei kann dieser von der Versicherung aber direkt über die e-Berichtnummer (welche der Versicherung vorliegt) abgerufen werden.
die Polizei hatte mir gesagt, mit der Nummer könne die Versicherung den Bericht direkt abrufen.
Nein, den muss ein Anwalt anfordern, das dauert.