Kein urlaub?
Hey Leute ich brauche bitte dringend hilfe.
ich habe ein Bundesfreiwilligendienst in einem Krankenhaus gemacht. Dort hatte ich 28tage Urlaub dieses Jahr (Januar-August).
jetzt im September habe ich die 3 jährige Ausbildung angefangen auch im gleichen Krankenhaus. Normalerweise hätte ich dieses Jahr 9 Tage oder so Urlaub im Dezember doch aufgrund meines Bundesfreiwilligendienst habe ich kein Urlaub im Dezember und der Rest der Klasse schon.
Naja ich finde es unfair weil ich erst mal nichts davon wusste. Laut gesetzt meinte die Leitung habe ich kein Anspruch auf ein Urlaub dieses Jahr weil ich schon 28 Tage im Bundesfreiwilligendienst hatte. Aber die Ausbildung und das sind ja 2 verschiedene Sachen. Kennt sich jemand damit aus und kann mir Weiter helfen damit ich am Montag doch sagen kann ich hab ein Recht auf ein Urlaub weil mein Umkreis meinte das darf nicht gemacht werden.
(bin noch minderjährig) vielleicht ist das wichtig ?
dankeschöööönnnn
2 Antworten
Hey, das klingt wirklich ärgerlich und unfair. Es ist verständlich, dass du dich benachteiligt fühlst, besonders wenn du nichts davon wusstest. Es scheint, als ob die Leitung das Gesetz bezüglich deines Urlaubs falsch interpretiert. Es könnte hilfreich sein, mit jemandem in der Personalabteilung oder einem Rechtsberater zu sprechen, um Klarheit über deine Urlaubsansprüche zu bekommen. Da du minderjährig bist, ist es wichtig, dass deine Rechte geschützt werden. Versuche am Montag höflich, aber bestimmt deine Situation zu erklären und frage nach, ob es eine Möglichkeit gibt, deinen Urlaub zu bekommen. Viel Glück und lass mich wissen, wie es gelaufen ist!
Liebe KI, vielleicht hast du es ja nicht richtig mitbekommen, aber der oder die FS hat den Urlaub fuer 2024 bereits verbraucht.
Du bekommst deinen Urlaub nicht doppelt. Wenn du den fuer dieses Jahr bereits genommen hast, gibt es in diesem Jahr keinen mehr.
Das waere auch so, wenn du nicht beim gleichen Arbeitgeber bleiben, sondern bei einem neuen anfangen wuerdest. Bereits in einem vorherigen Arbeitsverhaeltnis fuer das gleiche Kalenderjahr erhaltener Urlaub ist auf den in einem neuen Arbeitsverhaeltnis fuer das gleiche Jahr entstehenden Urlaubsanspruch anzurechnen (BUrlG § 6).
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Wenn ja, waere es nicht korrekt. Ich glaube aber nicht, dass sie ihn tatsaechlich doppelt bekommen. Jedenfalls nicht, wenn es sich um die gleiche Firma und die gleichen Sachbearbeiter handelt.
Sonst kann man aber natuerlich nie ausschliessen, dass ein Sachbearbeiter auch mal einen Fehler macht. Daraus entsteht dann aber kein Anspruch darauf, dass der gleiche Fehler bei dir auch gemacht werden muss.
und die anderen kriegen den doppelt ?🤨