Kaution nach Auszug?
Moin,
Und zwar brauche ich ein Paar hilfreiche Tipps bzw Informationen wer sich hierbei auskennt.
Also ich habe kurzzeitig ein einer kleinen Wohnung gewohnt.
Von 1. Dez.2022
bis 31.01.2024
Vorweg: Im Juni 23 wurden die Nebenkosten abgerechnet und ich hatte ein Plus von ca 85€
Ebenso bin ich zum 28.12.23 schon ausgezogen und die Wohnung stand quasi 1 Monat leer.
Leider hab ich immernoch nichts von meiner Kaution gesehen.
Auf Nachfrage hies es vor 3 Monaten schon, man kümmert sich drumm er müsse jedoch auf die Abrechnung warten.
Die Abrechnung war laut ihm dann auch im Juni 24 worauf ich ihm erneut geschrieben habe und nachgefragt hatte.
Hierzu kam dann die Antwort er hatte die Abrechnung Reklamiert da diese die Hausverwaltung macht wegen Mieterwechsel.
Das war übrigens vor 1.5 Monaten und ich habe immernoch nichts gehört
So jetzt stellt sich mir die Frage.
meines wissen darf er die Kaution doch garnicht einbehalten wenn ein von einem Plus der Nebenkosten Abrechnung auszugehen ist.
Und wenn ein Minus zu erwarten ist dürfe er doch ebenfalls nicht die ganze Kaution einbehalten bis zur Abrechnung.
Schön und gut , die Abrechnung war ja schon und ich hab immernoch nicht gehört oder bekommen.
Was soll ich nun tun?
1 Antwort
Deine Begründung kurzgefasst schriftlich per Einwurfeinschreiben vortragen und unter Fristsetzung ( 7-14 Tage sollten reichen) die (Teil-)Kaution einfordern.
Wird der Vermieter dann immernoch nicht tätig, würde ich nochmal 1-2 Wochen später ein anwaltliches Beratungsgespräch in Anspruch nehmen aber nur, wenn es zeitlich dringend ist. Alternativ einfach abwarten, da der Zeitraum ab Juni 24 is ja nun noch nicht so groß ist.
Meiner Kenntnis nach hat der Vermieter 12 Monate Zeit, beginnend ab dem Ende des letzten Abrechnungszeitraums. Z.b. die ABrechnung für 01/2023 bis 12/2023 muss 12/2024 vorliegen, sonst ist die Frist überschritten.
Es gibt aber Ausnahmen, wenn der Vermieter die Abrechnung unverschuldet erst später stellen kann. Z.B. weil er auf Abrechnungen der Versorger wartet. Dies muss er im Zweifel aber nachweisen können.
Okay danke schonmal, ich hatte mal gelesen (ob es stimmt oder nicht) das der Vermieter quasi bis zur nächsten Nebenkosten Abrechnung zeit hat oder spätestens 6Monate nach Kündigung .
Ist das so?