Kaution nach Auszug?

1 Antwort

Deine Begründung kurzgefasst schriftlich per Einwurfeinschreiben vortragen und unter Fristsetzung ( 7-14 Tage sollten reichen) die (Teil-)Kaution einfordern.

Wird der Vermieter dann immernoch nicht tätig, würde ich nochmal 1-2 Wochen später ein anwaltliches Beratungsgespräch in Anspruch nehmen aber nur, wenn es zeitlich dringend ist. Alternativ einfach abwarten, da der Zeitraum ab Juni 24 is ja nun noch nicht so groß ist.


Kevin230802 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 13:40

Okay danke schonmal, ich hatte mal gelesen (ob es stimmt oder nicht) das der Vermieter quasi bis zur nächsten Nebenkosten Abrechnung zeit hat oder spätestens 6Monate nach Kündigung .

Ist das so?

Aequaliz  12.09.2024, 10:54
@Kevin230802

Meiner Kenntnis nach hat der Vermieter 12 Monate Zeit, beginnend ab dem Ende des letzten Abrechnungszeitraums. Z.b. die ABrechnung für 01/2023 bis 12/2023 muss 12/2024 vorliegen, sonst ist die Frist überschritten.

Es gibt aber Ausnahmen, wenn der Vermieter die Abrechnung unverschuldet erst später stellen kann. Z.B. weil er auf Abrechnungen der Versorger wartet. Dies muss er im Zweifel aber nachweisen können.