Kann sie es?

2 Antworten

Kann sie, da du minderjährig ist. Das Geld ist ja auch kein Taschengeld, sondern dient dazu deinen Bedarf mit zu decken.

Du solltest also zusehen, dass ihr euch wieder vertragt und sie die Drohung nicht wahr macht.

Die Lage gestaltet sich wohl so:

Da Du noch minderjährig bist, kannst Du kein eigenes Konto eröffnen! Nur mit Zustimmung deiner Eltern. Somit haben sie auch immer automatisch Zugriff darauf und können Dinge ändern.

ABER: Wenn es um die 200 Euro geht, so gehe ich mal davon aus, dass du einen Arbeitsvertrag hast und demnach ist dies auch DEIN GELD, Was DU verdient hast und DIR laut Vertrag zusteht!

Deine Mutter kann also genaugenommen zwar Deine Kontodaten ändern, aber würde sie sich an dem Geld bereichern, würde sie es dir quasi stehlen.

Da hast Du nun wiederum einen Vorteil dass du noch keine 18 bist. Deine Eltern müssen nämlich solange du noch nicht volljährig bist, deine berufliche oder schulische Ausbildung unterstützen:

Kindesunterhalt für Azubis

Wer noch keine 18 Jahre alt ist, gilt im Hinblick auf den Unterhalt bei einer Ausbildung unter 18 Jahren bedingungslos als unterhaltsbedürftig. Lebt das Kind im Haushalt Ihrer Eltern oder im Haushalt eines Elternteils nach der Trennung der Eltern, erfüllt der betreuende Elternteil die Unterhaltspflicht, indem das Kind dort wohnt und verpflegt wird.