Hallöle an die Gute Frage Gemeinde
Meine Mutter hat hat Plegegrad 3 von 2015 bis 2018. Im Juni 2018 haben ich einen Antrag auf erhöhung Pflegegrad 4 gestellt,am 01.07.18 Begutachtung, drei Wochen später Ablehnungsbescheid.Ich habe sofort fristgerecht Widerspruch eingelegt mit einzelnen Punkten die mir nicht richtig vorgekommen sind.Kurzfristig neue Begutachtung durch einen MDK Arzt anfang August.,welcher dem Pflegegrad 4 zugestimmt hat. Meine Frage ,ab wann muss Nachgezahlt werden,bzw. muss überhaupt Nachgezahlt werden....Datum der Antragsstellung,1. Begutachtung,oder 2. Begutachtung ?
Danke schon mal im vorraus für Eure Hilfe......Mfg