Kann man Modernisierungskosten steuerlich absetzen, auch wenn keine Mieteinahmen in dem Jahr der Modernisierung geflossen sind?
Hallo,
soweit ich weiß kann man Modernisierungskosten (Handwerker, Material etc.) bei Fremdvermietung steuerlich absetzen. Nun habe ich die Wohnung vor kurzem gekauft (aktuell Leerstand) und werde mit der Vermietung voraussichtlich erst nächstes Jahr anfangen können. Wie verhält sich das mit der steuerlichen Absetzung der ganzen Modernisierungskosten (Handwerker, Material etc.), wenn in dem Jahr noch gar keine Mieteinnahmen geflossen sind und entsprechend nichts gegengerechnet werden kann? Soweit ich weiß, kann man größere Kosten auch über mehrere Jahre absetzen, andere wiederum nicht.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
2 Antworten
Das sind erstmal vorweggenommene Werbungskosten.
Diese dürfen gem § 82b Abs. 1 S. 1 EStDV auf 2-5 Jahre gleichmäßig verteilt werden.
Bei umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung muss man aber prüfen, ob man anstelle von sofort abziehbaren oder auf bis zu 5 Jahre verteilenden Werbungskosten nicht stattdessen anschaffungsnahe Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG hat. Diese wären dann nur im Rahmen der AfA abzusetzen.
Vorweggenommene Werbungskosten. Einem Abzug steht erstmal nichts im Wege, denn es besteht ja grundsätzlich die Einkunftserzielungsabsicht.
Wäre halt ein Verlust im 1 Jahr und dürfte ziemlich sicher dazu führen das das FA die Festsetzung vorläufig erlässt.