Kann man Modernisierungskosten steuerlich absetzen, auch wenn keine Mieteinahmen in dem Jahr der Modernisierung geflossen sind?

2 Antworten

Das sind erstmal vorweggenommene Werbungskosten.

Diese dürfen gem § 82b Abs. 1 S. 1 EStDV auf 2-5 Jahre gleichmäßig verteilt werden.

Bei umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung muss man aber prüfen, ob man anstelle von sofort abziehbaren oder auf bis zu 5 Jahre verteilenden Werbungskosten nicht stattdessen anschaffungsnahe Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG hat. Diese wären dann nur im Rahmen der AfA abzusetzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Vorweggenommene Werbungskosten. Einem Abzug steht erstmal nichts im Wege, denn es besteht ja grundsätzlich die Einkunftserzielungsabsicht.

Wäre halt ein Verlust im 1 Jahr und dürfte ziemlich sicher dazu führen das das FA die Festsetzung vorläufig erlässt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"