Kann man mit 15 gegen Willen der Eltern in Berufung?

7 Antworten

Hier schreiben alle nur ihre Meinung, aber keiner Fakten zu deiner Frage ..

Ich kenn mich jtz auch nicht mega aus, aber :

"Verbieten" können sie's nicht.

Stellt sich die Frage der Kostenübernahme. Wenn deine Eltern Sozialhilfe beziehen, hättest du wahrscheinlich einen Pflichtverteidiger, mit dem du besprechen könntest, ob ihr in Berufung geht.

Leider hab ich jtz auf die Schnelle keine Möglichkeiten dazu gefunden, wie es ist, wenn die Eltern Gerichtskosten+Anwalt bezahlt haben.. Hast du dich mit dem Anwalt gut verstanden? Wenn ja, kontaktiere ihn ohne dem Wissen deiner Eltern, er wird dir sagen können, was möglich ist, und ob es Finanzierungsmöglichkeiten für Minderjährige in deinem Fall gibt.

Ansonsten gibt es für jeden kostenlose Beratungsstellen in fast jeder Stadt.

Die Frage ist dann noch, was deine Tat war & ob die Strafe am oberen oder unteren Ende des möglichen Strafmaßes steht. Wenn die Strafe verhältnismäßig gering ist, kannst du sogar Pech haben, und die erhöhen die Strafe noch. Falls die Strafe für deine Tat auch geringer hätte ausfallen können, musst du gucken um wie viel, und ob sich der Aufwand dann lohnt .

Falls du es schaffst, kannst du ja vorschlagen stattdessen gemeinnützige Arbeit zu leisten.

LG


AnitaAn  27.08.2024, 20:05

Die kostenlosen Beratungsstellen würden mich mal interessieren. Mir ist da keine bekannt. Könntest du mal ein Beispiel bringen?

Und bei einer Berufung kann die Strafe natürlich nur erhöht werden, wenn die Staatsanwaltschaft auch Berufung eingelegt hat.

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Nein, du bist noch Minderjährig womit deine Eltern als eine Art "Vormund" agieren. Und wenn Diese dich dabei nicht unterstützen kannst du auch nichts machen.
Ein Anwalt kostet viel Geld.

Außerdem ist fraglich ob die Berufung überhaupt was bringen würde. Du kannst dich natürlich beraten lassen ob eine Berufung überhaupt Sinn macht.

Bei 4 Wochen Jugendarrest bezweifel ich dies. Und da du schreibst das du danach in den Entzug musst und das als Strafe und nicht als Hilfe ansiehst, zeigt deine fehlende Einsicht und somit ist der Gedanke der Berufung auch nur eine Trotzreaktion ohne sinnigen Grund.

Als Minderjähriger kannst Du grundsätzlich ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten nichts machen.

die meinten ich würde das „brauchen“ und Anwalt hätte schon genug gekostet..

Da könnte Wahres dran sein ... :)

Bitte wende Dich ggf. an das Jugendamt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Es bringt doch nichts!

Die vier Wochen hast du definitiv nicht umsonst kassiert.

Nutze die Zeit, um dir über dein Leben Gedanken zu machen. So wirst du keine Zukunft haben und zudem machst du deine Eltern traurig!

Wäre es nicht schöner, wenn sie Stolz auf dich wären?

Ob du in Berufung gehst, ist ganz allein deine Sache. Das können die Eltern nicht verbieten.

Sie können dir höchstens den Geldhahn zudrehen.


Inkognito-Nutzer   27.08.2024, 18:56

Und wie mach ich das ohne die?

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wiki01  27.08.2024, 19:28
@Inkognito-Beitragsersteller

Tja, das ist das Problem. Berufung einlegen ist einfach: du gehst zum Gericht, und legst mündlich zur Niederschrift Berufung ein. Dann geht das seinen Gang.

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Inkognito-Nutzer   27.08.2024, 19:44
@wiki01

Glaube dann wären sie aber ziemlich sauer… glaub ich lass das doch lieber 😔

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wiki01  28.08.2024, 07:24
@Inkognito-Beitragsersteller

Das ist eine gute Entscheidung. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Berufung etwas bringt außer weiteren Kosten, geht gegen Null, denn ich gehe davon aus, dass du Täter warst, und es dir nur um die Höhe der Strafe geht.

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