kann man kinder unter 18 einfach rausschmeißen oder nicht! WICHTIG!

19 Antworten

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Amtlich nicht

Aber innerlich sehr wohl!

Pass' auf, treibe es nicht zu weit! Offenbar kommen Deine Eltern an die Grenze! Sie lieben Dich noch, sonst käme es nicht zu solchen Ausbrüchen.

Wenn Du meinst, Du könnest Dich bis 18 aufführen, wie Du willst, so können Deine Eltern auch zum Jugendamt gehen, und eine Lösung suchen = Internat, Pflegeeltern, ...

Und mit 18 können sie Dich dann sehr wohl rauswerfen. Und ich glaube nicht, dass Du in einem Jahr in der Lage bist, auf Dich selbst aufzupassen - sonst würde auch jetzt die Situation niocht so eskalieren.


mh1993 
Beitragsersteller
 23.07.2011, 20:35

danke für die antwort jedoch geht es sich nicht um mich sondern um einen kumpel fder mich das gefragt hat

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VielesNeu1968  24.07.2011, 10:27
@mh1993

Ich habe harte Worte gesagt. Bleibe bei Deinem Kumpel. Kannst auch mit dem Vater reden. Dem täte das sicher gut. Danke für den Stern.

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Nein.Der Junge muss Unterhalt bis zu seinem 18 Lebensjahr bekommen


Lebensschule  23.07.2011, 18:00

Nonsens. Bis zur abgeschlossenen Berufsausbildung sind Eltern unterhaltspflichtig. Das Recht auf eine eigene Wohnung mit staatl. Unterstützung wie H4 gibt es erst ab dem 25. Lebensjahr!

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Ja, am 18. Geburtag kann er das machen, vorher nicht.

ILLEGAL! Man kann das Kind ins Kinderheim, Internat, sonstwohin geben, aber nicht einfach rausschmeißen. Solange bis das Kind volljährig ist, hat der Elternteil, dafür zu sorgen, dass das Kind versichert und versorgt ist. Falls du so ein schlechtes Verhältnis hast. Geh zum Jugendheim. Die stehen dir mit Rat und Tat zur Seite. Du kannst sogar theoretisch schon mit 16 ausziehen, dir vom Amt die Wohnung bezahlen lassen, solange du die einverständniserklärung der Eltern hast

Auch wenn ich so manches mal dafür wäre, so kann er das nicht. Was er jedoch machen kann ist, das Jugendamt einzuschalten und denen sagen, dass er nicht mehr in der Lage ist für den Sohn zu sorgen. Die müssen ihn dann nehmen und in ein Heim oder zu Pflegeeltern stecken. Natürlich muss er das begründen aber in der Regel reicht aus wenn er glaubhaft versichert, dass er einfach nicht mehr kann. Das Jugendamt wird dann in jedem Fall tätig. Die Unterhaltspflicht bleibt aber unberührt.

VG