Kann man einen Kindergeldbescheid nur bekommen wenn man Kindergeld berechtigt ist?

3 Antworten

Einen Bescheid sollte man im Regelfall immer erhalten, entweder einen Bewilligungsbescheid oder Aufhebungsbescheid.

Einen Bescheid erhält man, wenn man einen Antrag stellt. Dann gibt es auch einen Ablehnungsbescheid, falls keine Berechtigung mehr besteht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Ohne Anspruch auf die Leistung gibt es keinen (positiven) Bescheid.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.