Kann man den Rundkfunkbeitrag so umgehen?

3 Antworten

Ja musst du - sofern du kein Bafög beziehst.

Und aufpassen : Es gibt Bundesländern in den man eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss.

Die Beitragsbefreiung für den Zweitwohnsitz gilt nur wenn du für den Erstwohnsitz bereits den Rundfunkbeitrag bezahlst.

Nachdem dies nicht der Fall sein dürfte, ändert sich durch diese Rochade nichts an der Beitragspflicht.

Nein, dann zahlst du für den Zweitwohnsitz.