Kann man das anzeigen & was kann ich dagegen tun ?

8 Antworten

Ja klar. Und unerlaubt hat er das Foto auch nicht gemacht (außer er ist währenddessen selbst Auto gefahren)

Ich darf ein Foto von jeder Person machen, von der ich ein Foto machen will, ohne dass strafrechtliche Konsequenzen auf mich zukommen. (Ausnahme wenn sich die Person in einer hilflosen Lage etc. befindet).

Nur das Veröffentlichen des Fotos stellt Eibe Ordnungswidrigkeit dar.

Alles abstreiten, er muss beweisen, dass du zum Zeitpunkt am Handy warst. Kann das Foto dies nicht beweisen, bist du raus.

Aussage gegen Aussage.

in dubio pro reo

Für eine Auswertung der Verbindungsdaten ist (zumindest) ein hinreichender Tatverdacht notwendig.

Bei dem Foto bin ich mir unsicher, denn er hat dich nicht bei einer Straftat erwischt - somit wäre das Foto als Beweismittel anfechtbar.

Ja, kann er.

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Zur Beweissicherung sind solche Fotos grundsätzlich zulässig.

Kann er mich wirklich anzeigen

Ja.

obwohl er unerlaubt ein Foto von mir gemacht hat 

Es ist erstmal nicht verboten, von jemanden ein Foto zu machen. Nur veröffentlichen darf ich es nicht.

Aber selbst wenn das Bild illegal aufgenommen worden wäre, unterliegt es keinem Beweisverwertungsverbot. In ähnlicher Sache hat der BGH auch bei Dashcams schon entschieden:

Die per­ma­nen­te an­lass­lo­se Auf­zeich­nung des ge­sam­ten Ge­sche­hens wäh­rend einer Au­to­fahrt mit­tels einer Da­sh­cam ist zwar nach den gel­ten­den da­ten­schutz­recht­li­chen Be­stim­mun­gen un­zu­läs­sig, kann je­doch als Be­weis­mit­tel im Un­fall­haft­pflicht­pro­zess ver­wert­bar sein. 

(Az.: VI ZR 233/17).

Da in deinem Fall die Aufzeichnung ja nicht mal anlasslos war, sondern eben bewusst gefertigt wurde, WEIL du gerade einen Verstoß begangen hast, ist die Aufnahme auf jeden Fall zulässig.

kann die Polizei dies nicht annehmen

Das wäre Strafvereitelung im Amt. Die Polizei kann überhaupt nicht entscheiden, ob sie eine Anzeige aufnimmt oder nicht. Die nimmt die Anzeige auf und leitet das an die entsprechende Stelle weiter - Bußgeldbehörde, Staatsanwaltschaft, whatever. Dort wird dann entschieden, ob die Beweise ausreichen oder nicht. Ich behaupte Mal, wenn man dich mit dem Handy in der Hand und telefeonierenderweise im Auto sitzend, welches auf öffentlichem Verkehrsgrund steht, sieht, dann wird es für ein Bußgeld reichen. Wenn nicht, dann nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Kann er schon. Ob das Bild ggf. zugelassen wird, steht uf einem andern Blatt


RiddickBln  06.08.2024, 08:08

Muss es ja nicht, die Uhrzeit und die Handydaten vom Anbieter reichen da aus.

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