Kann man als Vermieter dem Mieter vorschreiben Teppich- bzw Parkettschoner zu verwenden?
Der Mieter verwendet keinen und dadurch wird das Parkett zerkratzt, vor allem beim Eingang und wo Sessel mit Rollen sind
Ist es auch nicht möglich vorzuschreiben auf die Sessel Filz zu geben 🤔
6 Antworten
vor allem beim Eingang
das klingt nach einer üblichen Abnutzung im Rahmen einer üblichen Nutzung der Mietsache. Entsprecht dürfte das mit der Miete abgegolten sein. Parkett ist nun mal anfällig und es gehört zu den normalen Eigenschaften das es bei völlig normaler Nutzung zu Kratzern und Nutzungsspuren an diesem kommt. Entsprechend hat sich der Mieter rein gar nichts vor zu werfen, er zahlt für diese Nutzung mit seiner Miete.
Drr Vermieter kann im Mietvertrag einen "Ratschlag" geben, damit der Bodenbelag nicht unnötig zerkratzt wird.
Bei mir steht im Mietvertrag z. B., dass es sich bei der Nutzung von Bürodrehstühlen mit Rollen empfiehlt, Bodenschutzmatten zu verwenden.
Letztendlich wird der Vermieter den Mieter in die Haftung nehmen, wenn der Boden über das übliche Maß hinaus beschädigt ist.
Nein. Du kannst ihn nur in die Haftung nehmen, wenn er das Parkett über das normale Maß hinaus abnutzt/beschädigt.
für normale Abnützung zahlt er Miete, die ist damit abgegolten. für übermäßige Abnützung kannst du bei Auszug auf die Kaution zugreifen.
Ich hab mir einfach vermerken lassen, dass er überall starke Spuren hat. So habe ich beim ausziehen keinen Ärger.
Denke aber nicht, dass du dies verlangen kannst