Kann man als daytrader als gewerblich eingestuft werden?

3 Antworten

Österreichisches Recht kenne ich nicht. In D wäre der Handel mit Aktien und Krypto kein Gewerbe, solange nur eigenes Geld verwandt wird. Das fällt unter Verwaltung eigenen Vermögens.

Kommt darauf an wie lange das betrieben wird, da nur Eigenmittel, ist das eher unwahrscheinlich.

Gewinne aus Aktien etc sind mit 27,5% zu versteuern, Kryptos seit März 2022 ebenso (unabhängig von der Haltedauer). Bist aber schon spät dran, Frist für die Steuererklärung ist immerhin der 30.06.

Zur Not zum Steuerberater (kann man absetzen).

Das wird dann im Einzelfall anhand der Gesamtumstaende entschieden . Klare Abgrenzungsregeln gibt es da nicht. Daytrading als Haupteinnahmequelle sind ein Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit.


LydiaSki2005 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 14:32

Wie kann ich das herausfinden?

Also ich habe mal in einem Jahr (ich habe zu dieser Zeit nicht gearbeitet sondern nur studiert) an die 20.000 Euro gewinn mit aktien und kryptowährungen gemacht.

Die Jahre davor und danach gar nichts.

von den anderen gewerbemerkmalen wie etwa fremdes geld oder anbieten irgendwelcher dienstleistungen an andere habe ich kein einziges erfüllt.

KleverNRW  31.08.2024, 15:16
@LydiaSki2005

Ansonsten liegen ja keine Indizien vor für eine gewerbliche Tätigkeit. Kommt ja auch drauf an, wofür die Unterscheidung nötig ist. Zivilrechtlich, gewerberechtlich oder steuerrechtlich.

KleverNRW  31.08.2024, 16:01
@LydiaSki2005

Das ist wie In Deutschland . Kapitalertragsteuer , keine gewerblichen Einkünfte.

LydiaSki2005 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 18:23
@KleverNRW

Ok also bei den Aktien in beiden fällen diese etwa 25%, alles klar.

Wie wäre es mit den Kryptowährungen? Würde es da auch eine Haltefrist geben? oder wäre das aucn nach über einem jahr haltedauer steuerpflichtig?

bzw. müsste man diese sozialversicherung dann auch darauf zahlen?

LydiaSki2005 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 19:02
@KleverNRW

eigenartig dass das so schwer festzustellen ist

aber danke für die antwort

KleverNRW  31.08.2024, 19:12
@LydiaSki2005

Die Schwierigkeit liegt schon alleine darin begründet , welchen Jahren das zuzuordnen ist, weil die Regelungen diesbezüglich geändert worden sind .

KleverNRW  31.08.2024, 19:42
@LydiaSki2005

Steuerreform 1. März 2022 , vorher sonstige Einkünfte mit persönlichen Steuersatz, danach Einkünfte aus Kapitalvermögen.

LydiaSki2005 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 19:50
@KleverNRW

Wie würdest du sagen wäre es vorher zu bewerten gewesen? Da wo noch der indivituelle einkommenssteuertarig gewesen wäre?

Wäre da nur der oder der + sozialcersicherung zu zahlen gewesen?

An sich glaube ich war es ja so dass es da haltefrist gegeben hat als gewrrblich oder? Also dass man immer die einkommenssteuer zahlen musste

KleverNRW  31.08.2024, 19:53
@LydiaSki2005

Das hättest du dann ja schon in der Steuererklärung angeben müssen. Außerdem gab es da noch eine Steuerfreiheit bei über einjähriger Haltedauer. Mit der Sozialversicherung , das weiß ich in Österreich nicht .

LydiaSki2005 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 20:27
@KleverNRW

Ich habe dem finanzamt über finanzonline da ein paar screenshots geschickt und gefragt ob das so passt, also ob das steuerfrei ist wegen der einjährigen haltedauer. Daraufhin habe ich keine antwort gekriegt

LydiaSki2005 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 20:58
@KleverNRW

Kann man da einfach anrufen und die geben einen auakunft?