Kann man als daytrader als gewerblich eingestuft werden?
Hallo
Angenommen jemand ist hauptberuflich daytrader und verdient mit aktienhandel oder krypowhrungshandel viel geld, aber setzt nur eigenes geld ein.
Kann es sein, dass dann vom finanzamt als gewerblichkeit eingestuft wird? Zumal "hauptberuflich" hier erfülllt ist?
Geht um österreich
3 Antworten
Österreichisches Recht kenne ich nicht. In D wäre der Handel mit Aktien und Krypto kein Gewerbe, solange nur eigenes Geld verwandt wird. Das fällt unter Verwaltung eigenen Vermögens.
Kommt darauf an wie lange das betrieben wird, da nur Eigenmittel, ist das eher unwahrscheinlich.
Gewinne aus Aktien etc sind mit 27,5% zu versteuern, Kryptos seit März 2022 ebenso (unabhängig von der Haltedauer). Bist aber schon spät dran, Frist für die Steuererklärung ist immerhin der 30.06.
Zur Not zum Steuerberater (kann man absetzen).
Das wird dann im Einzelfall anhand der Gesamtumstaende entschieden . Klare Abgrenzungsregeln gibt es da nicht. Daytrading als Haupteinnahmequelle sind ein Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit.
Ansonsten liegen ja keine Indizien vor für eine gewerbliche Tätigkeit. Kommt ja auch drauf an, wofür die Unterscheidung nötig ist. Zivilrechtlich, gewerberechtlich oder steuerrechtlich.
Das ist wie In Deutschland . Kapitalertragsteuer , keine gewerblichen Einkünfte.
Ok also bei den Aktien in beiden fällen diese etwa 25%, alles klar.
Wie wäre es mit den Kryptowährungen? Würde es da auch eine Haltefrist geben? oder wäre das aucn nach über einem jahr haltedauer steuerpflichtig?
bzw. müsste man diese sozialversicherung dann auch darauf zahlen?
Die Schwierigkeit liegt schon alleine darin begründet , welchen Jahren das zuzuordnen ist, weil die Regelungen diesbezüglich geändert worden sind .
Steuerreform 1. März 2022 , vorher sonstige Einkünfte mit persönlichen Steuersatz, danach Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Wie würdest du sagen wäre es vorher zu bewerten gewesen? Da wo noch der indivituelle einkommenssteuertarig gewesen wäre?
Wäre da nur der oder der + sozialcersicherung zu zahlen gewesen?
An sich glaube ich war es ja so dass es da haltefrist gegeben hat als gewrrblich oder? Also dass man immer die einkommenssteuer zahlen musste
Das hättest du dann ja schon in der Steuererklärung angeben müssen. Außerdem gab es da noch eine Steuerfreiheit bei über einjähriger Haltedauer. Mit der Sozialversicherung , das weiß ich in Österreich nicht .
Ich habe dem finanzamt über finanzonline da ein paar screenshots geschickt und gefragt ob das so passt, also ob das steuerfrei ist wegen der einjährigen haltedauer. Daraufhin habe ich keine antwort gekriegt
Kann man da einfach anrufen und die geben einen auakunft?
Wie kann ich das herausfinden?
Also ich habe mal in einem Jahr (ich habe zu dieser Zeit nicht gearbeitet sondern nur studiert) an die 20.000 Euro gewinn mit aktien und kryptowährungen gemacht.
Die Jahre davor und danach gar nichts.
von den anderen gewerbemerkmalen wie etwa fremdes geld oder anbieten irgendwelcher dienstleistungen an andere habe ich kein einziges erfüllt.