Kann ich Steuerklasse 3 beantragen wenn ich staatlich offiziell verheiratet bin jedoch meine Ehefrau sich noch im Nicht-EU Ausland befindet? Ist das möglich?
1 Antwort
Kann ich Steuerklasse 3 beantragen wenn ich staatlich offiziell verheiratet bin jedoch meine Ehefrau sich noch im Nicht-EU Ausland befindet? Ist das möglich?
Nein ist es nicht. Steuerklasse 3 erfordert eine unbeschränkte Steuerpflicht (einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt) im Inland für beide Ehegatten, § 38b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG.
Ja weil sie dann unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1a EStG sind. Das mit dem Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt habe ich deswegen als ein Beispiel für unbeschränkte Steuerpflicht in Klammern gesetzt. Entscheidend war das vor der Klammer mit der unbeschränkten Steuerpflicht.
Danke.👍🏼
Das ist nicht ganz richtig.
Es reicht wenn der andere Ehegatte in einem EU/EWR-Land lebt und eine gemeinsame Ehe geführt wird.
Ist in diesem Fall zwar nicht relevant, aber so war Ihre Aussage nicht korrekt.
Das ist nicht ganz richtig.
Es reicht wenn der andere Ehegatte in einem EU/EWR-Land lebt und eine gemeinsame Ehe geführt wird.
Ist in diesem Fall zwar nicht relevant, aber so war Ihre Aussage nicht korrekt.
Hättest du einmal den anderen Kommentar gelesen, hättest du gemerkt, wie überflüssig dein Kommentar gerade ist. Aber dann zitiere ich mich einmal selbst für dich zum nochmaligen Lesen:
@Kttk85 Ja weil sie dann unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1a EStG sind. Das mit dem Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt habe ich deswegen als ein Beispiel für unbeschränkte Steuerpflicht in Klammern gesetzt. Entscheidend war das vor der Klammer mit der unbeschränkten Steuerpflicht.
Hierfür
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/bescheinigung-eu-ewr-2023/
sagt übrigens auch Haufe:
Beides ist kein Widerspruch zu meiner Aussage.
Mit der Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht haben sie die unbeschränkte Steuerpflicht.
Die unbeschränkte Steuerpflicht ist nun einmal Tatbestandsvoraussetzung für die Steuerklasse 3, § 38b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG:
3. in die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer,
a) die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse V eingereiht wird,
Ob die unbeschränkte Steuerpflicht jetzt durch § 1 Abs. 1 EStG kommt (meine Beispiele in Klammern, die nicht abschließend war) oder durch § 1 Abs. 3 EStG oder durch § 1a EStG ist vollkommen egal.
Genau deswegen war ja § 1a EStG auch schon in meinem ersten Kommentar erwähnt
@Kttk85 Ja weil sie dann unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1a EStG sind. Das mit dem Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt habe ich deswegen als ein Beispiel für unbeschränkte Steuerpflicht in Klammern gesetzt. Entscheidend war das vor der Klammer mit der unbeschränkten Steuerpflicht.
Das war für dich aber ja nur ein
schlechter Versuch von eigenen Fehlern abzulenken
Obwohl deine eigenen Links meine Aussage bestätigen
Fakt ist: Ohne unbeschränkte Steuerpflicht (wodurch auch immer) keine Steuerklasse 3.
Wohnsitz des Ehegatten im EU/EWR Ausland reicht aus