Kann ich Steuerklasse 3 beantragen wenn ich staatlich offiziell verheiratet bin jedoch meine Ehefrau sich noch im Nicht-EU Ausland befindet? Ist das möglich?

1 Antwort

Kann ich Steuerklasse 3 beantragen wenn ich staatlich offiziell verheiratet bin jedoch meine Ehefrau sich noch im Nicht-EU Ausland befindet? Ist das möglich?

Nein ist es nicht. Steuerklasse 3 erfordert eine unbeschränkte Steuerpflicht (einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt) im Inland für beide Ehegatten, § 38b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Kttk85  26.09.2024, 16:47

Wohnsitz des Ehegatten im EU/EWR Ausland reicht aus

Mungukun  26.09.2024, 16:50
@Kttk85

Ja weil sie dann unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1a EStG sind. Das mit dem Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt habe ich deswegen als ein Beispiel für unbeschränkte Steuerpflicht in Klammern gesetzt. Entscheidend war das vor der Klammer mit der unbeschränkten Steuerpflicht.

Kttk85  26.09.2024, 16:54
@Mungukun

Stimmt wenn ich es nochmal lese ist es korrekt hatte auch statt dem oder ein und gelesen.

Inkognito-Nutzer   26.09.2024, 15:57

Danke.👍🏼

2strabag  27.09.2024, 08:52

Das ist nicht ganz richtig.

Es reicht wenn der andere Ehegatte in einem EU/EWR-Land lebt und eine gemeinsame Ehe geführt wird.

Ist in diesem Fall zwar nicht relevant, aber so war Ihre Aussage nicht korrekt.

Mungukun  27.09.2024, 09:07
@2strabag
Das ist nicht ganz richtig.
Es reicht wenn der andere Ehegatte in einem EU/EWR-Land lebt und eine gemeinsame Ehe geführt wird.
Ist in diesem Fall zwar nicht relevant, aber so war Ihre Aussage nicht korrekt.

Hättest du einmal den anderen Kommentar gelesen, hättest du gemerkt, wie überflüssig dein Kommentar gerade ist. Aber dann zitiere ich mich einmal selbst für dich zum nochmaligen Lesen:

@Kttk85 Ja weil sie dann unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1a EStG sind. Das mit dem Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt habe ich deswegen als ein Beispiel für unbeschränkte Steuerpflicht in Klammern gesetzt. Entscheidend war das vor der Klammer mit der unbeschränkten Steuerpflicht.
2strabag  27.09.2024, 09:13
@Mungukun

Überflüssig ist Ihr jetziger Kommentar, weil Ihre Aussage einfach falsch ist.

Und was ich gelesen habe und was nicht können sie außerdem nicht beurteilen, denke ich.

schlechter Versuch von eigenen Fehlern abzulenken.....

Mungukun  27.09.2024, 09:15
@2strabag
weil Ihre Aussage einfach falsch ist.

Wo ist denn die Aussage, dass eine unbeschränkte Steuerpflicht beider Ehegatten für Steuerklasse 3 notwendig ist, falsch? Das steht wörtlich so in § 38b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG drin.

Mungukun  27.09.2024, 13:13
@2strabag

Beides ist kein Widerspruch zu meiner Aussage.

Mit der Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht haben sie die unbeschränkte Steuerpflicht.

Die unbeschränkte Steuerpflicht ist nun einmal Tatbestandsvoraussetzung für die Steuerklasse 3, § 38b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG:

3. in die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer,
a) die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse V eingereiht wird,

Ob die unbeschränkte Steuerpflicht jetzt durch § 1 Abs. 1 EStG kommt (meine Beispiele in Klammern, die nicht abschließend war) oder durch § 1 Abs. 3 EStG oder durch § 1a EStG ist vollkommen egal.

Genau deswegen war ja § 1a EStG auch schon in meinem ersten Kommentar erwähnt

@Kttk85 Ja weil sie dann unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1a EStG sind. Das mit dem Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt habe ich deswegen als ein Beispiel für unbeschränkte Steuerpflicht in Klammern gesetzt. Entscheidend war das vor der Klammer mit der unbeschränkten Steuerpflicht.

Das war für dich aber ja nur ein

schlechter Versuch von eigenen Fehlern abzulenken

Obwohl deine eigenen Links meine Aussage bestätigen

Fakt ist: Ohne unbeschränkte Steuerpflicht (wodurch auch immer) keine Steuerklasse 3.