Kann ich gewährte Rabatte von der Steuer absetzen? Zb als Werbungskosten?
Ich bin Freiberufler. Manchmal geeähre ich neuen Auftraggebern einen Einfführungsrabatt. Kann ich diesen in der ESt Erklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben oder anderweitig geltend machen?
6 Antworten
Kann ich diesen in der ESt Erklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben oder anderweitig geltend machen?
Nein. Aber du hast ja direkt weniger Betriebseinnahmen, so dass es gar keiner Betriebsausgaben bedarf.
Bei einem Rabatt - wie auch bei einem Skonto für schnelle Bezahlung der Rechnung, mindern sich deine Einnahmen. Wenn du also statt 100 € nur 75 € bekommst, hast du auch nur 75 € Einnahmen.
Egal, ob du die Einkünfte aus der Tätigkeit in einer Einnahmenüberschussrechnung oder in einer Bilanz ermittelst, Geringere Einnahmen führen zu einem geringeren Ergebnis und wirken sich so auf deine Steuer aus.
Auch ein nachträglich gezahlter Bonus, ein Werbekostenzuschuss oder alles, was man seinen Kunden Gutes tun kann (bei Geschenken gibt es Grenzen), wirkt sich über die Einkommensermittlung auf die Steuer aus.
Ja, in Deutschland können gewährte Rabatte unter bestimmten Umständen steuerlich abgesetzt werden, jedoch hängt dies von der Art des Rabatts und dem Kontext ab. Hier sind einige wichtige Punkte, die du beachten solltest:
- Rabatte als Werbungskosten:
- Rabatte, die du als Unternehmer oder Selbstständiger erhältst, können in der Regel als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn sie im Zusammenhang mit geschäftlichen Ausgaben stehen.
- Wenn du beispielsweise Rabatte auf Materialien oder Dienstleistungen erhältst, die du für deine berufliche Tätigkeit benötigst, kannst du diese in deiner Steuererklärung angeben.
- Skonti und Preisnachlässe:
- Skonti und andere Preisnachlässe, die du von Lieferanten erhältst, sind ebenfalls abzugsfähig. Diese werden oft als Teil der Betriebsausgaben betrachtet.
Rabatte, die du als Unternehmer oder Selbstständiger erhältst, können in der Regel als Betriebsausgaben abgesetzt werden
Was willst Du da absetzen?
Rabatte die einem gewährt werden sind doch keine Kosten.
für
Skonti und Preisnachlässe:
trifft das gleiche zu.
Ja Chat gpt hat da was verdreht. Es geht nicht um erhaltene Rabatte, sondern ich gewähre einen rabatt
Wieder einmal ein Beweis dafür, dass man KI nicht für Rechtsfragen gebrauchen kann.
Als Freiberufler wird eine Einnahmen-Überschußrechnung gemacht (EÜR). Da werden nur Zahlungen angesehen.
Indirekt ja, denn Du hast weniger Umsatz, den Du angibst
das ist irgendwie verdreht - Preisnachlässe, die man erhält (!!!) kann man selbstverständlich nicht (!!!) abziehen
man bezahlt doch einfach weniger und genau das kommt in die Buchhaltung