Kann ich für meine Mutter beten im Islam?

5 Antworten

As Selamu Aleykum liebe Muslime und Hallo liebe nicht Muslime.

BITTGEBET:

Im Islam ist es erlaubt, Bittgebete (Dua), für Personen wie z.B für die Eltern, Familie, Freunde usw... zu sprechen. Wichtig ist, dass die Bittgebete die man spricht, in einer ordentlichen und vernümpftigen Art und Weise gesprochen werden. Das heißt, wenn man ein Bittgebet für eine Person spricht, darf man dieser Person nichts schlechtes wünschen und nichts schlechtes über/für diese Person sprechen.

Wir Muslime dürfen nur für unsere muslimischen Geschwister im Islam, Bittgebete sprechen. Es ist uns verboten, für Ungläubige Bittgebete zu sprechen. Was wir dürfen ist aber, Allah für die Personen, die keine Muslime sind, um RECHTLEITUNG zu bitten.

GEBET:

Für andere Personen darf man nicht beten. Die Gebete muss jede Person selbst beten und jede Person ist für seine eigenen Gebete verantwortlich.

(Gebet ist das, was man praktiziert und Bittgebet ist das, was man spricht, seine Hände hebt und Allah um etwas z.B Vergebung der Sünden bittet.)


CarlosMerida  11.09.2024, 10:39

soviel zum Thema "Toleranz und Diskriminierungsfreiheit" im Islam:(

Wa Aleykum assalam,

Ja, du kannst für deine Mutter beten und sie durch deine Gebete segnen. Es gibt Hadithe, die belegen, dass das Gebet für andere, einschließlich der Eltern, sehr lobenswert ist.

Sura Al-Isra (17:24): „Und senke für sie die Flügel der Demut aus Barmherzigkeit und sage: ‚Mein Herr, erbarme dich über sie, wie sie mich großgezogen haben, als ich noch klein war.‘“

Der Prophet Muhammad (Frieden sei auf ihm) sagte: „Diejenigen, die ihre Eltern glücklich machen, werden von Allah begünstigt, und ihre Gebete werden akzeptiert.“ (Bukhary)

Hadith: „Der beste Akt der Anbetung ist das Gebet für einen Bruder oder eine Schwester im Glauben, der nicht anwesend ist.“ (Bukhary)

Hadith: Der Prophet Muhammad (Frieden sei auf ihm) sagte auch: „Wenn ein Mensch stirbt, enden seine Taten, außer von drei Dingen: einem andauernden Wohltat, von der er profitiert hat, einem nützlichen Wissen oder einem frommen Kind, das für ihn betet.“ (Muslim)

Woher ich das weiß:Hobby

Ale2006 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 00:28

Jazakallah Khair

Du kannst ihr deine Belohnung schenken, sollte sie Muslima sein.

Aber dadurch entfällt nicht die Pflicht des Gebetes für sie.

Viele Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Muslim

Ale2006 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 00:27

Jazakallah Khair

Alaikum salam,

wenn sie Muslima ist, kannst du das machen.

Falls Sie nicht muslimisch ist, kannst du Dua für Ihre Rechtleitung machen, denn für Nicht-Muslime gibt es keine Hasenat. Falls Sie als Nicht-Muslima verstorben ist, ist auch das nicht mehr möglich.

JA, kannst du!

...aber Hasanat gibt es nicht.