Kann ich eine anzeige wegen Filmmaterial stellen?


11.09.2024, 15:38

Strafe nur fürs veröffentlichen...

Ich bin mir sehr sicher dass sie das video einer freundin geschickt hat, damit dürfte es strafbar sein.

Und selbst wenn nicht MUSS sie die aufnahme doch löschen wenn ich nicht will dass sie diese hat, oder nicht?


11.09.2024, 15:47

...

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Heyho,

In der Regel sieht der Gesetzgeber das nicht für das Filmen im öffentlichen Raum vor. Sollte sie auf nicht-öffentlichem Gelände gefilmt haben, so kann das Hausrecht geltend gemacht werden. Zudem weißt Du nicht, ob sie Dich gefilmt hat oder nicht. Du hast weder den Bildschirm, noch die Aufnahme gesehen: Für Dich ist es nur

offensichtlich [...].

Fotos im öffentlichen Raum verletzen im Regelfall keine Persönlichkeitsrechte. Demnach sehe ich hier keine strafbare Handlung seitens des Mädchens.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer: Seminare in Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin

lNevio242l 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 10:30

Hey ja danke du hilfst mir damit wirklich sehr weiter

Jemanden zu filmen oder zu fotografieren ist nicht verboten. Nur die Veröffentlichung des Materials ist verboten.

Nein.

Sie hat das recht dich zu filmen, solange sie die Aufnahme nicht weiterverbreitet und sich keinen höchstpersönlichen Lebensbereich filmt oer dergleichen.


lNevio242l 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 15:36

Wieso sollte sie auch nur ansatzweiße das recht haben mich zu filmen, nicht die landschaft mit menschen konkret nur mich ohne eine andere person.

Obwohl ich nicht einverstanden bin...

Und ein recht dazu sehe ich hier definitiv nicht

Destranix  11.09.2024, 15:37
@lNevio242l

Es gibt das Grundrecht der Allgemeinen Handlungsfreiheit, die gilt, soweit sie nicht eingeschränkt wird.

lNevio242l 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 15:40
@Destranix

Wenn ich aber dagegen bin verletzt sie doch damit meine Privatsphäre

PumPum2004  11.09.2024, 17:41
@lNevio242l

Du hällst Dich doch auf öffentlichem Raum auf ... willst Du jetzt mit Privatsphäre argumentieren? Fragwürdig

Jemanden zu Filmen ist nur in äußersten Ausnahmen strafbar.