Kann ich das Geld wiederholen?
Hallo
Es geht um Erbrecht und benötige dort ein paar Erfahrungen die ihr gemacht habt
Es gibt 8 Geschwister Mama ist jetzt gestorben ein Haus wurde für 172 000 Euro verkauft. Der Bruder hat sich nach Vaterstod eine Vorsorgevollmacht geholt obwohl er sich nie gekümmert hat.
Der Bruder hat Schmuh gemacht und sich an dem Geld bedient. Jetzt hatten wir ein Anwalt wegen des Vaters Sparbuch. Wir wollten von dem Bruder Aufrechnung haben und hat uns das Guthaben von Vater vom Konto der Mutter überwiesen das durfte er nicht
Jetzt die Frage er wollte kein Geld für ein Anwalt ausgeben und da er eine Vollmacht hat hat er es so ausgelegt das wir unsere Mutter verklagen. Also hat er sich den Anwalt genommen der arbeitet für die Mutter, jetzt wollen wir das er die 10000 Euro Anwaltskosten zurück zahlt. Kann man das ??
2 Antworten
Als Erstes sollte Ihr mal die Vollmacht wiederrufen, sofern diese über den Tod hinaus geht. Das hätte ihr in dem Falle schon lange tun sollen. Wenn die Vollmacht nicht explizit nicht über den Tod hinaus ausgestellt wurde, erlöscht diese mit den Tod.
Ein bißchen wirr geschildert.
Anwaltskosten trägt grundsätzlich jeder selbst. Nur wenn es zu einem gerichtlichen Urteil kommt, wird in diesem auch die Kostenaufteilung entschieden.