Kann ich das Geld wiederholen?

2 Antworten

Als Erstes sollte Ihr mal die Vollmacht wiederrufen, sofern diese über den Tod hinaus geht. Das hätte ihr in dem Falle schon lange tun sollen. Wenn die Vollmacht nicht explizit nicht über den Tod hinaus ausgestellt wurde, erlöscht diese mit den Tod.

Woher ich das weiß:Recherche

Ein bißchen wirr geschildert.

Anwaltskosten trägt grundsätzlich jeder selbst. Nur wenn es zu einem gerichtlichen Urteil kommt, wird in diesem auch die Kostenaufteilung entschieden.