Kann ein Elternteil Elterngeld Plus über 24 Monate nehmen, während der andere Elternteil weiterhin Vollzeit arbeitet?

1 Antwort

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Ist das möglich

Nein.

Weil Monate, in denen die Mutter Mutterschaftsleistungen bezieht, immer als ElterngeldBasis-Monate gelten, bleiben ihr anschließend nur 10 weitere Monate, die sie auf maximal 20 Monate ElterngeldPlus strecken kann.

Somit kann sie insgesamt 22 Monate lang Elterngeld beziehen.

Ob der Partner in dieser Zeit Vollzeit, Teilzeit oder gar nicht arbeitet, ist für ihren Elterngeldbezug irrelevant.


KathaHohenfels 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 18:09

"Weil Monate, in denen die Mutter Mutterschaftsleistungen bezieht, immer als ElterngeldBasis-Monate gelten, bleiben ihr anschließend nur 10 weitere Monate, die sie auf maximal 20 Monate ElterngeldPlus strecken kann."

Allerdings ist die Mutter ja nicht verpflichtet, Mutterschaftsleistungen zu beziehen, oder? Könnte somit der Vater 24 Monate lang Elterngeld beziehen, wenn die Mutter keine Mutterschaftsleistungen beantragt?

Elli113  01.09.2024, 20:45
@KathaHohenfels

Tatsächlich habe ich mich in meiner Antwort nur auf die Mutter bezogen, das war nicht ganz korrekt.

Der Vater kann sehr wohl 24 Monate ElterngeldPlus beziehen.

Denn beide zusammen haben ja 14 Monate ElterngeldBasis zur Verfügung.

Zwei Monate nimmt dann die Mutter, in der Zeit, in der sie Mutterschaftsleistungen bezieht.

Bleiben noch 12 Monate ElterngeldBasis für den Vater, die er durch ElterngeldPlus tatsächlich auf 24 Monate strecken kann.

Allerdings ist die Mutter ja nicht verpflichtet, Mutterschaftsleistungen zu beziehen, oder?

Das weiß ich nicht. Wäre aber dumm, auf etwas zu verzichten, was einem zusteht.

Könnte somit der Vater 24 Monate lang Elterngeld beziehen, wenn die Mutter keine Mutterschaftsleistungen beantragt?

Wie schon gesagt: Der Vater kann ohnehin 24 Monate ElterngeldPlus beziehen. Mehr Anspruch hat man nicht, es sei denn, man wäre alleinerziehend.

KathaHohenfels 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 21:48
@Elli113

Vielen Dank, ich glaube, ich habe es jetzt verstanden. Ich habe nun nur noch eine kleine Frage. Die Mutter geht ja schon 6 Wochen vor der Geburt in Mutterschutz und bekommt die entsprechenden Leistungen. Nur wenn sie explizit bis zur Geburt arbeiten will, nicht.

Gehen wir also davon aus, sie geht die 6 Wochen in Mutterschutz. Soweit ich weiß werden diese 6 Wochen dann voll an das Elterngeld angerechnet, also man hat 6 Wochen weniger zur Verfügung dann? Soweit ich weiß zählt das als Elterngeld Basis, also hätte man 3 Monate weniger Elterngeld Plus, also könnte der Mann maximal 21 Monate nehmen?

Elli113  01.09.2024, 22:42
@KathaHohenfels

Elterngeld gibt's erst nach der Geburt.

Soweit ich weiß werden diese 6 Wochen dann voll an das Elterngeld angerechnet,

Das ist falsch.

also man hat 6 Wochen weniger zur Verfügung dann?

Nein.

Soweit ich weiß zählt das als Elterngeld Basis,

Nein. Nur Monate NACH der Geburt, in denen die Mutter Mutterschaftsleistungen bezieht zählen für sie.

also hätte man 3 Monate weniger Elterngeld Plus, also könnte der Mann maximal 21 Monate nehmen?

NEIN.

Der Vater kann max. 24 Monate ElterngeldPlus beziehen oder 12 Monate ElterngeldBasis, wenn die Mutter, mal abgesehen von den ersten zwei Lebensmonaten des Kindes, kein Elterngeld in Anspruch nehmen will.

Elli113  02.09.2024, 14:16
@KathaHohenfels

Du bekommst doch vor der Geburt kein Elterngeld! Also kann auch nichts angerechnet werden.

KathaHohenfels 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 14:20
@Elli113

Ich weiß jetzt, wie ich darauf gekommen bin:

"Das Mutterschaftsgeld wird vollständig auf das Elterngeld angerechnet, d. h. es ist nicht möglich Mutterschaftsgeld und Elterngeld gleichzeitig zu beziehen. Nach den insgesamt 14 Wochen, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurde, kann noch für maximal 10,5 Monate Elterngeld bezogen werden. Dabei ist völlig egal, ob das Elterngeld bereits während des Mutterschutzes oder erst danach beantragt wird."

Mutterschaftsgeld und Elterngeld: Das sollten Sie wissen (advocard.de)

Wie darf ich diesen Auszug dann verstehen?

KathaHohenfels 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 14:26
@KathaHohenfels

also 14-3,5 ergibt halt perfekt diese 10,5 Monate, deshalb dachte ich scheinbar wird das Elterngeld auch auf den Mutterschutz der 6 Wochen VOR der Geburt angerechnet...

KathaHohenfels 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 15:02
@Elli113

Ich habe tatsächlich dort jetzt angerufen beim Familienportal, die 6 Wochen VOR der Geburt zählen nicht rein, ich weiß nicht, was die advocard-Webseite mir sagen möchte.

Elli113  02.09.2024, 16:15
@KathaHohenfels

Keine Ahnung, wie die Seite auf 10,5 Monate kommt. Richtig ist: nach den zwei ersten Lebensmonaten des Kindes, in denen Mutterschaftsleistungen bezogen werden, bleiben weitere 10 Monate ElterngeldBasis, bzw max. 20 MonateElterngeldPlus für die Mutter plus eventuell die zwei Partnermonate für den Vater.

14-3,5

Man hat für sich allein aber nur 12 Monate, nicht 14.

14 Monate hat man nur als Paar, wenn beide Elterngeld beziehen werden (min. im Verhältnis 12:2) oder als Alleinerziehende/r.