Kann ein Doktor hinter dem Rücken des Patienten, in seinem Namen, ein Medikament in der Apotheke bestellen?
Ich befinde mich im Substitutionsprogramm.
Alle zwei Monate bestellt die Praxis ein Medikament für mich. (Die Packung hat 100 Stück, ich nehme 2 pro Tag, also reicht die Packung es ca. 2 Monate)
Normalerweise gibt mir die Praxis den Beleg/Kassenbon von der Apotheke für die Bestellung des Medikaments.
Jetzt ist folgendes passiert:
Innerhalb eines Monats hat die Praxis zwei Packungen bestellt, einen Kassenbon habe ich, den anderen haben sie mir nicht gegeben.
Wie ich davon erfahren habe?
Weil die Apotheke mir von einer offenen Rechnung erzählt hat.
Es sieht so aus, dass die Praxis hinter meinem Rücken das Medikament bestellt haben. Natürlich brauche ich nicht die doppelte Menge.
Ist es ein krimineller Vorgang?
Soll ich eine Anzeige erstatten?
2 Antworten
Spätestens bei der Prüfung der Rezepte durch die Bundesopiumstelle wird die Doppelverordnung auffallen, schließlich muss auf dem Rezept der Versorgungszeitraum angegeben werden. Das muss der Arzt dann wie auch immer begründen können.
Anzeige erstatten würde ich nicht, der Arzt würde vermutlich den Behandlungsvertrag beenden und einen anderen Arzt findet man auch nicht so einfach.
Ansprechen würde ich es trotzdem mal, vor allem, wenn für dich dadurch zusätzliche Kosten entstanden sind.
Danke für Deine Mühe, eine adäquate und informative Antwort zu formulieren :)
Vermutlich handelt es sich um einen schlichten Fehler. Passiert.