Kann ein Doktor hinter dem Rücken des Patienten, in seinem Namen, ein Medikament in der Apotheke bestellen?

2 Antworten

Spätestens bei der Prüfung der Rezepte durch die Bundesopiumstelle wird die Doppelverordnung auffallen, schließlich muss auf dem Rezept der Versorgungszeitraum angegeben werden. Das muss der Arzt dann wie auch immer begründen können.

Anzeige erstatten würde ich nicht, der Arzt würde vermutlich den Behandlungsvertrag beenden und einen anderen Arzt findet man auch nicht so einfach.

Ansprechen würde ich es trotzdem mal, vor allem, wenn für dich dadurch zusätzliche Kosten entstanden sind.


Mkazi1994 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 16:31

Danke für Deine Mühe, eine adäquate und informative Antwort zu formulieren :)

Vermutlich handelt es sich um einen schlichten Fehler. Passiert.