Kann die Polizei meine Daten weitergeben?
Hallo, ich wurde von einem Auto überfahren und damals kam die Polizei. Nach circa 9 Monaten hat mich die Versicherung des Autofahrers kontaktiert. Sie wollen von mir 4000€ für die Schaden, die ich verursacht habe. Damals hat die Polizei festgestellt, dass ich schuldig an dem Unfall bin, da ich bei Rotlicht die Straße überquert habe. Ich habe dann lange mit der Versicherung gehandelt, da ich nicht zahlungsfähig bin. Am Ende haben wir uns darauf geeinigt, den Betrag in Raten zu bezahlen. Ich bin ja damit einverstanden und die Versicherung auch. Jedoch heute hat der Autofahrer mir einen Brief geschickt. Er will von mir 1000€ wegen den Betrag für Selbstbeteiligung und Wertverlust des Autos. Jedoch bin ich überwundert, wie er meine Daten bekommen hat. Auf dem Brief stand seine Telefonnummer. Ich habe mit ihm geredet und herausgefunden, dass die Polizei ihm meine Daten weitergegeben hat. Kann die Polizei bei meiner Situation das tun? Kann ich eine Klage wegen Datenschutz stellen?
6 Antworten
Die Polizei hat das Recht, die auf diese Weise ermittelten Daten an Sie weiterzuleiten. Hier greift der Grundsatz des „Schutzes persönlicher Rechte“.
Dieser besagt, dass Polizeibeamte Personendaten weitergeben dürfen, wenn sie dadurch die Rechte eines anderen schützen. Zu diesen Rechten gehört beispielsweise die Begleichung von Schadensersatzforderungen.
Im Übrigen hättest du sowieso dafür sorgen müssen, dass dein Unfallgegner deine Kontaktdaten hat, siehe Paragraph 34 StVO.
Also: Ja, die Polizei durfte das. Nein, eine Anzeige auf Grund des Datenschutzes wäre hier nicht zielführend...
Wird nichts bringen, nur deine 1000 Euro brauchst du nicht zu bezahlen. Würde ich auch nicht bezahlen
Hi ja,
die Polizei tauscht bei Unfällen die Daten der Beteiligten aus, damit die ihre Ansprüche durchsetzen können.
Da der Unfallgegner seine Forderungen über seine Versicherung hat laufen lassen, brauchst du auf den Brief nicht zu reagieren. In der Forderung der Versicherung ist der Wertverlust schon eingepreist. Wieso der Unfallgegner von einer Selbstbeteiligung schreibt, ist mir schleierhaft. So etwas gibt es bei Kasko-Schäden.
Die Daten hat der Unfallgegner aber zu Recht bekommen, das ist Vorschrift.
eigentlich bekommt er automatisch deine Adresse, weil es mit ihm Brief steht. so weit ich weiß.
das er dir persönlich 1.000€ Abknöpfen will, das ist nicht ok. das geht in Richtung Erpressung.