Kann die Polizei meine Daten weitergeben?

6 Antworten

Die Polizei hat das Recht, die auf diese Weise ermittelten Daten an Sie weiterzuleiten. Hier greift der Grundsatz des „Schutzes persönlicher Rechte“.
Dieser besagt, dass Polizeibeamte Personendaten weitergeben dürfen, wenn sie dadurch die Rechte eines anderen schützen. Zu diesen Rechten gehört beispielsweise die Begleichung von Schadensersatzforderungen.

https://www.bussgeldkatalog.org/personalienaustausch/#:~:text=Notieren%20Sie%20das%20Kennzeichen%20des,des%20%E2%80%9ESchutzes%20pers%C3%B6nlicher%20Rechte%E2%80%9C.

Im Übrigen hättest du sowieso dafür sorgen müssen, dass dein Unfallgegner deine Kontaktdaten hat, siehe Paragraph 34 StVO.

Also: Ja, die Polizei durfte das. Nein, eine Anzeige auf Grund des Datenschutzes wäre hier nicht zielführend...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Wird nichts bringen, nur deine 1000 Euro brauchst du nicht zu bezahlen. Würde ich auch nicht bezahlen

Von Experte Dommie1306 bestätigt

Hi ja,

die Polizei tauscht bei Unfällen die Daten der Beteiligten aus, damit die ihre Ansprüche durchsetzen können.

Da der Unfallgegner seine Forderungen über seine Versicherung hat laufen lassen, brauchst du auf den Brief nicht zu reagieren. In der Forderung der Versicherung ist der Wertverlust schon eingepreist. Wieso der Unfallgegner von einer Selbstbeteiligung schreibt, ist mir schleierhaft. So etwas gibt es bei Kasko-Schäden.

Die Daten hat der Unfallgegner aber zu Recht bekommen, das ist Vorschrift.

eigentlich bekommt er automatisch deine Adresse, weil es mit ihm Brief steht. so weit ich weiß.

das er dir persönlich 1.000€ Abknöpfen will, das ist nicht ok. das geht in Richtung Erpressung.