Kann der Bundestag den Paragrafen 63 StGB - Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus - aufheben?
Kann der deutsche Bundestag die Unterbringung nach § 63 StGB irgendwann mal aufheben?
Aus dem StGB streichen?
Schön wäre es.
In der JVA kommt mal schnell wieder raus, aber im Maßregelvollzug nicht.
4 Antworten
Wenn da jemand drin sitzt hat das auch seinen Grund. Ich glaube man kann das auch ab und zu mal prüfen lassen, ob die Gründe noch bestehen. Aber sowas kann halt dauern.
Klar könnte der Bundestag als Gesetzgeber mit einer Reform diesen Paragraphen aufheben. Realistisch ist das nicht. Wenn überhaupt, dann würde dieser Paragraph geändert werden aber mit Sicherheit nicht ersatzlos gestrichen
Die Bundesregierung kann die Unterbringung nicht aufheben, wohl aber ein Gericht, nach Anhörung und Beratung.
Der Paragraf ist ein sehr sinnvoller und gehört in das StGB.
Korrektur; der Bundestag kann die Unterbringung nicht aufheben.
Kann Sie, wird sie aber nicht machen, weil man die Irren ja sonst nicht ins Irrenhaus stecken könnte.
Bundestag ist aber die Bundesregierung und kann die Paragrafen aufheben.
Wer hat den Paragraf 63 StGB eingefügt?
Welche Person war dass?