Kann das Grundgesetz und Artikel 1 abgeschafft werden?

4 Antworten

Nach Art. 79 Abs. 3 GG kann Art. 1 nicht geändert werden.

Eine Aufhebung des ganzen Grundgesetzes könnte nur im Rahmen von Art.146 GG passieren. Doch davon hat man schon bei der Wiedervereinigung abgesehen. WIr sollten glücklich darüber sein und höchstens punktuelle Änderungen vornehmen, wenn sie dazu dienen, die gesellschaftlichen Bedingungen (noch) besser zu regeln.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel#Neue_Verfassung

Einige Verfassungsrechtler haben allerdings angenommen, dass Art. 146 GG a. F. mit der deutschen Wiedervereinigung außer Kraft getreten sei und dass die neue Fassung unwirksam sei, soweit sie Änderungen betreffe, die nach Art. 79 Abs. 3 GG unzulässig sind.
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Dreier selbst widersprach dieser Annahme: „Das Grundgesetz treibt die Selbstverewigung des Art. 79 Abs. 3 GG nicht auf die Spitze, sondern kennt nach wie vor eine Alternative zu sich selbst und lässt den Weg zu einer neuen Verfassung offen.“
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Das Bundesverfassungsgericht sieht Art. 146 GG als wirksam an, hat aber ausdrücklich offengelassen, ob sogar die verfassungsgebende Gewalt an die in der Ewigkeitsklausel geschützten Grundsätze „schon wegen der Universalität von Würde, Freiheit und Gleichheit“ gebunden ist.

Bedeutet, solange wie es niemand ausprobiert ist diese Frage nicht entscheidbar.

Ich glaube kaum, dass dazu eine Notwendigkeit besteht. Unser Grundgesetz wird von vielen Ländern bewundert und von einigen wurde es zumindest in Teilen nachgemacht.

Nur Menschen die unsere Demokratie stürzen wollen, wie zum Beispiel die AfD können so etwas wollen.

Nein. Es kann höchstens ersetzt werden.